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Der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, hat "bei allen acht Staatsanwaltschaften des Landes Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Firma Google in den USA und in Deutschland gestellt". Dem Unternehmen wird vorgeworfen, Daten aus den WLAN-Funknetzen der Bürger rechtswidrig erfasst zu haben.

Wagner folgt damit dem Vorgehen des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der in seinem Zuständigkeitsbereich ebenfalls Strafantrag gestellt hat. Neue Vorwürfe oder Erkenntnisse kommen keine aus Rheinland-Pfalz, es handelt sich somit lediglich um ein datenschutzrechtliches "me too", das nun acht weitere Staatsanwaltschaften beschäftigt.

Dabei ist die staatsanwaltschaftlich relevante Seite des Vorgangs nicht zuletzt durch Googles Schuldeingeständnis weitgehend umrissen. Das Unternehmen hat ohne Zwang eingestanden, in Folge der Ermittlungen des Hamburger Datenschutzbeauftragten die Aufzeichnung von Datenpaketen aus nicht geschützten Netzwerken durch StreetView-Fahrzeuge festgestellt zu haben. Man habe diese Daten bis dato nicht genutzt und damit auch keinen Missbrauch betrieben.

Im Sammeln der sonstigen WLAN-Daten (SSID, MAC-Adressen, Funkkanäle etc.) sieht man keinen Verstoß gegen das Gesetz. Die Datenschutzbeauftragten offenbar auch nicht, denn ihre Beschwerden richten sich in erster Linie gegen die Sammlung der Daten aus ungeschützten Netzwerken - sowie gegen Googles teilweise extrem zähe Kooperationsbereitschaft. Etwa, wenn die Suchmaschine sich weigert, den Datenschutzbeauftragten und damit den zuständigen Aufsichtsbehörden Einblick in die gesammelten Daten zu geben, weil man befürchtet, damit gegen Gesetze verstoßen zu können.

Eine Logik, die bei den Datenschützern für Verärgerung sorgen muss, denn Google behauptet gleichzeitig, mit der WLAN-Datensammlung nicht nicht gegen Gesetze verstoßen zu haben. Und das ist wohl auch der Knackpunkt, wieso in Rheinland-Pfalz nun acht weitere Staatsanwälte sich mit der gleichen Frage beschäftigen müssen, wie die Hamburger Staatsanwaltschaft.

Ganz offenbar soll hier Druck ausgeübt werden, um Google zu mehr Kooperationsbereitschaft zu zwingen. Eine Strategie, die bisher bei Google selten zum Erfolg führte. Doch die Einschaltung der Staatsanwaltschaft könnte mittelfristig auch den Geschäftsbetrieb des Unternehmens stören, was Google sicherlich am meisten schmerzt. 

 

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