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In einem bereits im März ergangenen, aber erst jetzt veröffentlichten Beschluss wird die Arbeit der deutschen Terrorfahnder nun auch vom Bundesgerichtshof kritisiert und gerügt. Eine Rüge, die leicht untergeht in all dem Getöse der "großen" Meldungen etwa über Datenschutzverletzungen von Unternehmen. Doch eine Rüge, über die es sich nachzudenken lohnt, weil mit ihr das Vertrauen in den Staat, beziehungsweise die Exekutive gefährdet wird.

Es geht in diesem Rechtsstreit vereinfacht ausgedrückt um die Beschwerde eines Bürgers, dem im Jahr 2008 vom Bundesgeneralanwalt mitgeteilt wurde, dass man ihn in den vergangenen Jahren fälschlich verdächtigt hat, ein linksextremistischer Terrorist zu sein, und dass er nun wegen der ungerechtfertigten Ermittlungen Rechtsmittel einlegen kann.

Gegen ihn und einige andere Verdächtige wurden seit 2001 "zahlreiche verdeckte Ermittlungsmaßnahmen angeordnet und durchgeführt". Im Jahr 2007 waren einige der Verdächtigen sogar verhaftet worden. Dabei hat laut dem jetzt veröffentlichten BGH-Beschluss "zu keinem Zeitpunkt ein ausreichender Tatverdacht" bestanden, der beispielsweise die (mehrfache) Telekommunikationsüberwachung rechtfertigt hätte.

Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz haben demnach in den Jahren 2001 bis 2008 ein Phantom gejagt und stützten sich dabei unter anderem auf die politische Gesinnung der Verdächtigen sowie auf diverse linguistische Gutachten. Wobei die Beamten die linguistischen Gutachten berücksichtigten, wenn sie die eigene Verdachtsthese stützten. Gutachten, die den Verdacht nicht unterstützten, fielen dagegen unter den Tisch.

Details dieses Vorgehens wurden stückchenweise bekannt Ebenso wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt auf der eigenen Website eine "IP-Falle" installiert hatte. Wer Links auf das Informationsangebot des BKA über die "militante Gruppe" folgte, dessen IP-Adresse wurde gespeichert und der Benutzer der IP für weitere Nachforschungen identifiziert.

Das klingt nicht nur ungeheuerlich, sondern ist es auch. Doch was bleibt, ist eine Rüge in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs als Ergebnis eines Verfahrens, dessen Kosten die Staatskasse tragen muss. Es ist nicht bekannt, dass auch nur einer der Verantwortlichen dafür persönlich zur Rechenschaft gezogen wurde.

Man muss daraus nun kein allgemeines Versagen des Polizeiapparates ableiten oder die polizeiliche Arbeit als Ganzes verurteilen. Aber es ist ebenso falsch, die Arbeit der Ermittler unkritisch zu sehen und jede Forderung nach neuen Waffen zur Bekämpfung des Terrorismus (oder ersatzweise der Kinderpornographie) bedenkenlos zu unterstützen. Jede neue Waffe dieser Art könnte sich gegen die eigene Person richten, sobald man in den Augen der Ermittler nicht die richtige Gesinnung hat.

 

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