Räucherstäbchen bei indilaya.de
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23. Juni 2010
Posted in Internet News
Für Google sind solche Schreiben kein Novum. Seit Jahren muss die Suchmaschine auf solche Schreiben reagieren und entfernt Links auf rechtswidrige Inhalte aus dem Index. Die Abmahnungen, die diesen Index-Manipulationen zugrunde liegen, werden üblicherweise bei ChillingEffects.org veröffentlicht. Gleichzeitig wird ein Link auf diese Dokumente auf der entsprechenden Ergebnisseite Googles angegeben.
Doch in diesem Fall liegen die Dinge etwas anders. In der BPI-Abmahnung, die bei ChillingEffects eingesehen werden kann, werden zwar die geschützten Werke genannt, die Rechteinhaber sowie die Google-Suchen, die zu einem der bemängelten Links führen. Aber die Unterlassungsforderung richtet sich nicht gegen die entsprechende Unterseite bei den One-Click Hostern, sondern gegen die Hoster selbst. Als "infringing webpage(s)" werden genannt: hotfile.com, usershare.net, 2shared.com, 4shared.com, mediafire.com, megaupload.com, sendspace.com, teradepot.com und zippyshare.com.
Das oft kritisierte deutsch-schweizerische Rapidshare wird zwar nicht erwähnt, doch Hotfile.com und Mediafire zählen ebenfalls zu den Top 100 der am häufigsten genutzten Sites des WWW. Der Wunsch der britischen Musikindustrie ist also nicht gerade als kleinlich zu bezeichnen.
Wie Google auf diese Abmahnung reagiert, bleibt offen. Üblicherweise fordert die Suchmaschine in solchen Fällen dazu auf, den konkreten URL eines rechtswidrigen Angebots zu nennen. Pauschale Sperrungen von bestimmten Websites sind dagegen unüblich, was zu teilweise absurden Ergebnissen führt. So ist es deutschen Medien untersagt, auf die Domain eines Hersteller von Umgehungs-Software zu verlinken, während Google Deutschland auf die Suche "DVD kopieren" einen direkten Link zu dieser Adresse setzen darf.
Auch im Fall der BPI-Abmahnung scheint Google nicht die kompletten Websites der One-Click Hoster gesperrt zu haben. Die Sites sind weiterhin im Index vertreten. Doch wenn man die angegebenen Suchen nachvollzieht, erscheinen die gewohnten Hinweise am Ende der Seite, dass einzelne Ergebnisse nicht dargestellt werden.
Wobei sich nicht nachvollziehen lässt, welche
Abmahnung das verursacht hat. Denn die angegebenen Links auf
ChillingEffects führen zu der Angabe, dass die fraglichen Dokumente
entweder nicht existieren, oder nicht öffentlich gemacht werden. Es kann
also nicht gesagt werden, ob Google selbst nach den zu sperrenden "deep
Links" gesucht hat, oder ob andere Abmahnungen für die Sperrung
verantwortlich sind.
Links:
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