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Die US-Behörde für Immigration und Zollangelegenheiten hat in der vergangenen Woche in Zusammenarbeit mit dem Heimatschutzministerium eine "neue Initiative gegen Internet-Fälschungen und Piraterie angekündigt. Im Rahmen der Initiative wurden unter dem Beifall des Verbands der US-Filmindustrie MPAA neun Domains zwangsweise enteignet und somit das Treiben der Piraten (kurzfristig) unterbunden.

Bei den Domains (z.B. NinjaVideo.net, NinjaThis.net) handelte es sich jeweils um Adressen unter generischen Top Level Domains (.net, .com etc), also nicht um die (nationale) country code Top Level Domain .us. Dieser Unterschied ist beachtlich, denn die gerichtliche Einflußnahme auf die Registry der ccTLD wäre sicher anders zu bewerten als ein Versuch, die Registry einer international verbreiteten gTLD zu einer solchen Handlung zu bringen.

Tatsächlich hat man bei der aktuellen Maßnahme den Hebel schon etwas tiefer angesetzt und die Verfügungen an Registrars dieser gTLDs adressiert. Diese Domain-Verkaufsstellen waren alle in den USA ansässig und unterstehen somit dem dem amerikanischen Recht. Dennoch werden dabei wieder Erinnerungen an die früheren Versuche der USA wach, Kontrolle über das Domain Name System als Ganzes auszuüben.

Erst im vergangenen Jahr wollte beispielsweise ein Richter aus Kentucky 141 Domains ausländischer Glücksspiel-Anbieter konfiszieren. Er sah sich dazu ermächtigt, weil die Glücksspiele gegen US-Recht verstoßen. Im Jahr 2006 wollte ein anderer Richter sogar die Domain der Anti-Spam-Organisation Spamhaus.org im Rahmen eines Versäumnisurteils suspendieren. Der Kläger, das Spam-Unternehmen e360 Insight, war über diese Absicht hocherfreut.

Glücklicherweise kamen bisher keine dieser Maßnahmen zum Tragen. Doch mit der gemeinsamen Initiative von Heimatschutz, Zoll und Filmindustrie werden solche Möglichkeiten wieder greifbar. Man fragt sich, was beispielsweise geschieht, wenn nun auch kirchliche Verbände auf den Geschmack der Domain-Enteignung kommen sollten. Denn das, was einige europäische Sex-Websites zu bieten haben, ist nach US-Recht oft schon verboten.

Müssen diese Websites nun ebenfalls darauf achten, ihre Domains nicht mehr bei US-Registrars zu registrieren? Oder scheuen sich die Heimatschützer in Zukunft auch nicht mehr, bei den in den USA ansässigen Registries an die Tür zu klopfen?

 

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