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Apple wurde von zwei Mitgliedern des US-Kongress aufgefordert, Angaben zur Praxis der Sammlung und Weiterleitung von Standortinformationen des iPhone-Nutzers zu machen. Die Antwort Apples umfasst 12 Seiten, wofür sich die beiden Kongressabgeordneten artig bedanken. Sie sehen sich von Apple bestens bedient und erwarten, dass andere Unternehmen nicht so auskunftsfreudig wären.

Die Crux des Schreibens dürfte darin bestehen, dass Apple zum Einen die Angaben eines Artikels der Los Angeles Time bestätigt und sie zum Anderen stark relativiert. Der Artikel hatte zu der Anfrage der beiden Abgeordneten geführt und die Behauptung aufgestellt, dass Apple die genaue Position des Anwenders erfasse, um sie für Werbezwecke zu nutzen oder an Partner weiterzugeben.

Diese Behauptung leitete der Zeitungsbericht aus einer überarbeiteten Form der vielseitigen Datenschutzerklärung Apples ab. Wie das Unternehmen aber jetzt erklärt, werden Informationen wie die genutzte Funkzelle, das WiFi-Netz sowie die GPS-Daten zwar erfasst. Doch im Fall der GPS-Informationen geschieht das erst, wenn der Benutzer zumindest einmal der Datenschutzerklärung der jeweiligen Anwendung zugestimmt hat, die diese Informationen angefordert hat.

Eine Weitergabe der Daten an Werbepartner direkt durch Apple wiederum erfolgt nicht. Der Passus in der Datenschutzerklärung bezieht sich vielmehr auf die Weitergabe von Daten an zwei Dienstleister, die mit Hilfe von WiFi-oder Funkzellen-Informationen die GPS-Daten verbessern. Apple selbst nutzt die Informationen zwar für Werbezwecke, reduziert die Angaben allerdings auf die Postleitzahl, die dann auch für ein halbes Jahr gespeichert wird. Alle diese Daten werden nach Angaben von Apple grundsätzlich anonymisiert, um eine persönliche Identifizierung eines Benutzers unmöglich zu machen.

Sollte das alles der Wahrheit entsprechen, dann ist der gesamte Vorgang vor allem als weiterer Hinweis zu sehen, wie unzweckmäßig die von den USA vor Jahren eingeführte Praxis der Datenschutzerklärungen ist. Aus diesen verklausulierten und oft umfangreichen Angaben zum individuell praktizierten Datenschutz lässt sich im Grunde nur vage ableiten, welche Daten konkret gesammelt und in welcher Form sie genutzt und weitergeleitet werden.

Sinnvoller scheint es, für die Datennutzung klare Richtlinien aufzustellen. Doch das ist für die US-Wirtschaft ein zu starker Eingriff des Staates. Wobei man sich im Klaren klar sein muss, dass die Ergebnisse dieses Denkens auch nach Europa exportiert werden.

 

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