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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig Holstein gesteht in einer Pressemitteilung eine Niederlage, beziehungsweise eine Fehlentscheidung ein. Eine vom ULD in dieser Form beanstandete Webcam in Laboe darf bleiben, die durch sie verursachte Verletzung der Privatsphäre wird als "gerade noch tolerabel" eingestuft. Ein Grenzfall also, oder ein Hinweis auf Überforderung der Behörde?

An der Webcam und den von ihr gelieferten Bildern scheint auf den ersten Blick nichts Ungewöhnliches. Im Vordergrund ist eine Straße sowie ein Restaurant zu erkennen. Mit der Zoom-Funktion wird ein Streifen Strand von vielleicht 15 Metern Breite etwas näher herangeholt, doch die Gesichter von Menschen sind in beiden Einstellungen nicht erkennbar.

Mithin unterscheidet sich die Kamera in Laboe kaum von tausenden anderer Webcams, wie sie an vielen Urlaubsorten betrieben werden. Doch in Laboe fand sich wohl ein Beschwerdeführer, den die Kamera störte und der sich an das ULD wandte. Das ULD wiederum verlangte von dem Betreiber eine Stellungnahme, die bisher laut Pressemitteilung noch nicht vorliegt. Neben der Stellungnahme wurde entweder eine Abschaltung der Kamera verlangt, oder eine Unkenntlichmachung (Verpixelung) der Personen.

Der Betreiber behauptet dagegen, zu einem Gespräch mit dem ULD gefahren zu sein. Dort habe er seinen Gesprächspartnern Ausdrucke von Webcams gezeigt, bei denen tatsächlich Gesichtszüge erkennbar sind, die aber vom ULD nicht beanstandet werden "Man sagte mir dort, dass das im Hause bekannt sei. Man habe aber weder die Technik noch das Personal um alles zu kontrollieren. Ich könne ja zu allen Webcams eine Eingabe machen, dann müsse das ULD, so wie bei der Webcam Laboe, aktiv werden".

Diese Darstellung liefert der rührige Betreiber im Rahmen einer Online-Petition "Rettet die Webcam" und informierte auch gleich die Medien über die ungerechte Behandlung in Folge einer "Denunziation". Die sich daraus ergebenden Proteste haben dann wohl auch beim ULD für ein Umdenken gesorgt, auch wenn man die Kamera wie gesagt noch immer für einen Grenzfall hält und den Zoom aus Datenschutzsicht als "nicht schön" bezeichnet.

Doch man gibt jetzt auch zu, dass die Identifizierbarkeit der Menschen "begrenzt" ist. Was etwas untertrieben ist, nachdem die Kieler Nachrichten einen Test machten und erfolglos zur Identifizierung einer ortsansässigen Person aufforderten, die vor der Kamera posierte.

Kurz: Das ULD hat hier vermutlich routinemäßig auf eine Beschwerde reagiert, den Fall dabei aber nicht so gut geprüft, dass diese Reaktion auch vertretbar wäre. Also rudert man jetzt zurück, um das eigene Anliegen nicht unglaubwürdig zu machen. Den vom Betreiber der Webcam zitierten Hinweis auf den Mangel an Technik und Personal nimmt man als Beobachter zur Kenntnis und fragt sich, wie sinnvoll der auf dieser Basis praktizierte Datenschutz sein kann. Schließlich ist es auch nicht die Aufgabe des Datenschutzes, unreflektiert auf beliebige Beschwerden zu reagieren.

 

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