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Ein Bericht der Wirtschaftswoche sorgt für Spekulationen: Google hat mindestens eine unbemannte Flugdrohne samt Kameraausstattung bei dem deutschen Hersteller Microdrones geordert. Der zeigt sich wiederum zuversichtlich, mit Google dauerhaft ins Geschäft zu kommen - obwohl er nicht weiß, wozu die Drohnen eingesetzt werden sollen.

Gegenüber der Wirtschaftswoche jedenfalls vermutet der Chef des Unternehmens, dass Google mit den Geräten Windparks inspizieren könnte - denn das Unternehmen engagiert sich im Bereich der erneuerbaren Energien. Eine andere Anwendungsmöglichkeit wäre es, mit den Flugdrohnen aktuellere Aufnahmen für Google Earth zu erstellen.

"Datenschützer sind angesichts dieser Möglichkeiten entsetzt", meint die Wirtschaftswoche mit vorauseilendem Bedenken. Selbstverständlich wäre es eine Horror-Vorstellung, wenn Google künftig Flugdrohnen Tag und Nacht vor deutschen Schlafzimmern patrouillieren ließe. Doch es scheint zu früh, Google dieses Vorhaben zu unterstellen.

Die rechtliche Situation in Deutschland wäre in diesem Punkt auch recht eindeutig: "es (ist) nicht erlaubt, über Zäune zu spähen oder andere Hindernisse zu überwinden oder Hilfsmittel wie Teleobjektiv, Leitern oder auch Flugzeugen bzw. Helikopter zu benutzen, um in die geschützte Privatsphäre einer (prominenten) Person einzudringen", fasst beispielsweise aufrecht.de die rechtliche Situation als Ergebnis einer BGH-Entscheidung (AZ: VI ZR 373/02 - Luftbildaufnahme vom Ferienhaus) zusammen.

Noch vor dem ersten Foto eines Bauwerks wäre dann zu klären, ob eine Flugdrohne überhaupt für diesen Zweck in die Luft gehen darf. Eine Aufstiegserlaubnis wäre möglicherweise für die Drohne nicht nötig, denn Flugmodelle unter 5kg benötigen keine Erlaubnis. Für die von Microdrones hergestellte Drohne md4-1000 gilt ein maximales Abfluggewicht von 5550g bei einer maximalen Nutzlast von 1200g.

In diesem Punkt wäre der Einsatz der Drohne also grenzwertig. Da die md4-1000 keinen in Wohngebieten verbotenen Verbrennungsmotor benutzt, sondern einen Elektroantrieb, wäre ein Einsatz in bewohntem Gebiet ebenfalls denkbar. Allerdings gilt das nur, solange keine "Gefährdung, Beeinträchtigung und/oder Belästigung" (Wikipedia) von den Drohnen ausgeht. In dieser Hinsicht wären Probleme jedoch vorprogrammiert und man kann davon ausgehen, dass sich die von der Wirtschaftswoche entwickelten Bedenken in naher Zukunft nicht bestätigen. Überhaupt scheint es noch etwas verfrüht, vom Kauf der Drohne(n) auf deren Einsatzzweck(e) zu schließen.

Denkbar wäre es schließlich auch, dass die Drohnen an Googles Hauptquartier oder an den verschiedenen Rechenzentren zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden. Denkbar wäre es auch, dass die Geräte ganz anderen Forschungszwecken dienen. Oder, dass einer der beiden Google-Gründer eine Leidenschaft für Flugmodelle entwickelt hat. Immerhin zählen Modellhubschrauber auch bei eBay zu den beliebtesten Männer-Spielzeugen.

 

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