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14. November 2006
Posted in Internet News
Das US-Berufungsgericht für den 7. Bezirk (U.S. Court of Appeals for the Seventh Circuit) hat die Berufungsklage von Daniel Wallace gegen IBM, RedHat und Novell (Suse) endgültig abgewiesen. Wallace hat den 3 Unternehmen den Vorwurf der Preisabsprache gemacht, weil sie die kostenlose Distribution von Linux fördern.
Der zuständige Richter benötigt zwar insgesamt 6 Seiten, um diese Klageabweisung (PDF) zu begründen. Doch er schreibt selbst, dass es nur eines "kurzen Blicks" bedurfte, um die Gründe für die Entscheidung zu erkennen.
Einer der wichtigsten Gründe aus juristischer Sicht dürfte es sein, dass den Vorwürfen der Preisabsprache die Logik fehlte. Die geheime Vereinbarung eines niedrigen Preises ist zwar denkbar, um Konkurrenten zunächst zu behindern, und um später selbst höhere Preise zu verlangen.
Doch der Kläger hatte eine solche Preiserhöhung in seiner Klage gar nicht vorgesehen, sondern ging von einem dauerhaft niedrigen Preis aus. Und das ist wohl auch der Hintergrund der etwas verqueren Klage, denn seine Absicht war es angeblich, mit einem Linux-Derivat oder einer OS-Eigenentwicklung mit Linux in Konkurrenz zu treten. Von einem kostenlos verbreiteten Linux sah er sich dabei behindert.
Das Gericht nahm den Berufungsantrag aber nun als Gelegenheit, um der "General Public License" (GPL) Sicherheit vor solchen Angriffen zu garantieren. Die GPL behindert den Wettbewerb nach Ansicht des Gerichts nicht, sie fördert ihn vielmehr.
Außerdem sei es zu beobachten, dass die Kunden sich mehrheitlich für kostenpflichtige Lösungen entscheiden, auch wenn kostenlose Open Source-Produkte zur Verfügung stehen. Wobei das Urteil nicht nur die Beispiele Open Office und Gimp erwähnt, sondern auch die eigene Web Site des Berufungsgerichts.
Dort könnten gerichtliche Informationen aus erster Hand kostenlos und zur freien Verwendung abgerufen werden. Und trotzdem gibt es einen florierenden Markt für Rechtsinformationen von Firmen wie Lexis und Westmark, auf dem die gleichen Informationen kostenpflichtig erhältlich sind.
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