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Die Entscheidung eines New Yorker Bezirksgerichts könnte die gesamte Strategie der US-Musikindustrie bei der Bekämpfung der Online-Piraterie ins Wanken bringen. Der Richter hat entschieden, dass die in einem individuellen Rechtsstreit zugrunde gelegte Struktur des "statutarischen Schadens" auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden muss.

Bei diesen "statutory damages" geht es um eine Besonderheit des US-Rechtssystems, auf dem die massenhafte Verfolgung individueller "Piraten" durch die Musikindustrie beruht. Der Zusammenhang ist dabei folgender: Der Musikindustrie ist es vergleichsweise einfach und mit geringem Aufwand möglich, die Identität eines P2P-Nutzers aufzudecken.

Wurde seine IP bei der Teilnahme an einem P2P-Tausch beobachtet, so wird der für diese IP zuständige Provider mit Hilfe einer bei Gericht beantragten "Subpoena" dazu gezwungen, die Daten seines Kunden an den potentiellen Kläger zu übergeben.

Im nächsten Schritt folgt dann keineswegs die Klage gegen diesen Piraten. Vielmehr setzt sich in aller Regel eine Schlichtungsstelle der Industrie mit ihm in Verbindung und bietet einen teuren Vergleich an: Gegen Zahlung mehrerer tausend Dollar verzichtet die Musikindustrie auf ein Verfahren.

Auf dieses Angebot ging bisher die überwiegende Mehrheit der bereits vielen tausend ertappten Anwender ein. Selbst wenn die Beweislage oft wackelig ist, zahlen viele Betroffene lieber die teure Vergleichssumme, als dass sie ein Verfahren riskieren, bei dem es pro getauschtem Werk um bis zu 150.000 Dollar an "statutory Damages" geht.

Dieser per Statut ermittelte Schaden ist ein fiktiver Wert, wird vom Gericht bestimmt, da es bei Urheberrechtsverstößen kaum feststellbar ist, wie hoch der tatsächliche Schaden ist. Die Kläger verlangen allerdings meist eine "moderate" Schadensbemessung, die wie im vorliegenden Fall bei 750 Dollar pro Werk liegen kann.

Wobei man nicht vergessen darf, dass es bei den bisherigen Fällen von Piraterie oft um mehrere hundert oder gar tausend getauschte Werke ging. In der Gesamtheit bleibt der Streitwert also weiter sehr hoch. Die Zahl der tatsächlich anberaumten Gerichtsverfahren ist aus diesen Gründen bisher sehr gering.

Doch die jetzt angekündigte Prüfung der Rechtsgrundlage könnte das ändern. Denn dem Richter erscheinen die 750 Dollar selbst im Vergleich zu den theoretisch möglichen 150.000 Dollar noch viel zu hoch. Der "messbare" Schaden in Form eines Gewinnausfalls pro Werk beträgt gerade 0,70 Dollar. Die Forderung der Kläger ist damit tausendmal höher - und möglicherweise rechtswidrig.

Um nun eine bessere Schätzung des tatsächlichen Schadens zu erhalten, werden die Kläger aufgefordert, mit Hilfe von Zeugen und Bilanzen eine realitätsnahe Einschätzung möglich zu machen.

Für die Musikindustrie dürfte das eine höchst unangenehme Forderung sein, denn nun wird aktenkundig, wieviel Geld die Musikindustrie im Online-Handel verdient - und wieviel davon an die Künstler geht, für deren Schutz der Verband der Musikindustrie (RIAA) angeblich in erster Linie kämpft.



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