Maßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL
Wir fertigen Gürtel nach Maß und zu vernünftigen Preisen, in verschiedenen Farben, Qualitäten und Längen, mit fest vernieteter Schnalle oder als Wechselgürtel mit Druckknöpfen.
23. August 2010
Posted in Internet News
Die Nachrichtenagentur dpa (via Süddeutsche Zeitung) und die WELT stellen einige Punkte des geplanten Gesetzes allerdings unterschiedlich dar. Laut WELT "soll die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern künftig ausnahmslos verboten sein". In der Süddeutschen heißt es dagegen, "dass für die Erhebung von Daten ohne Kenntnis der Beschäftigten - beispielsweise zur Korruptionsbekämpfung - strenge Voraussetzungen vorliegen müssen". "Ausnahmslos" ist diese Auslegung nicht.
Noch weit größere Unklarheiten deuten sich bezüglich eines weiteren Punktes an, wonach es den Unternehmen künftig verboten sein soll, sich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bei sozialen Netzwerken zu bedienen. Die Darstellung dieses Punktes wird in den verschiedenen Medienberichten so verzerrt, dass kaum mehr eine vernünftige Regel daraus ableitbar ist. Doch das ist vermutlich nicht die Schuld der Medien, sondern die des Referentenentwurfs.
In dem Entwurf heißt es laut WELT, dass allgemein zugängliche Informationen aus dem Internet nur dann von den Unternehmen genutzt werden dürfen, wenn "das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung das berechtigte Interesse des Arbeitgebers" nicht überwiegt. Die WELT zieht aus dieser Angabe den Schluss "Bewerber dürfen also gegoogelt werden", Daten aus sozialen Netzwerken sind dagegen tabu.
Angestrebt wird damit vom Gesetzgeber wohl, dass der Arbeitgeber sich über die Vita des Bewerbers und beispielsweise über frühere Beschäftigungsverhältnisse erkundigen kann, dass aber private Informationssammlungen ausgeblendet werden sollen. Doch das ist bestenfalls ein frommer Wunsch, denn es wird keinem HR-Mitarbeiter gelingen, einerseits nach einer bestimmten Person zu googlen und andererseits einen Teil der gefundenen Informationen nicht wahrzunehmen.
Mit dieser Regelung wird es dem Arbeitgeber
bestenfalls verboten, einem Bewerber ins Gesicht zu sagen, dass etwa
dessen Engagement auf einem "Legalize Marihuana" Forum, oder seine bei
Facebook erkennbare Promiskuität für die Ablehnung mitverantwortlich
waren. Doch dazu wird sich auch ohne Gesetz kein Arbeitgeber verleiten
lassen. Womit sich die Frage erhebt, wozu man so ein (weltfremdes)
Gesetz brauchen sollte.
Links:
| < Neuere | Ältere > |
|---|




