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24. August 2010
Posted in Internet News
Der Zeitungsbericht endet mit der Aussage, dass den Autoren und Verlegern diese Funktion bisher wohl verborgen geblieben war, "bis jetzt". Doch in den letzten zwei Wochen hat sich immer noch kein Widerstand geregt und überhaupt müsste die Funktion den Rechteinhabern inzwischen bestens bekannt sein, denn schon im März wurde diskutiert, ob Apple darf, was Amazon verboten wurde. Damals wurde die iPhone-Funktion erstmals öffentlich vorgestellt.
Es wäre nun denkbar, dass Apple mit den Buchhändlern einen vorteilhafteren Vertrag geschlossen hat, der das Vorlesen mit synthetischer Stimme gestattet. Doch es wäre merkwürdig, wenn Amazon dann nicht auch eine ähnliche Vereinbarung mit den Verlegern treffen würde. Wo doch die Buchhändler auch sonst dazu neigen, ihre Verträge mit den Verlegern einander anzupassen. So bleibt die Frage unbeantwortet, warum Apple darf, was Amazon verwehrt bleibt. Es bleibt nur die vage Hoffnung, dass dem Autorenverband inzwischen aufgegangen ist, dass die Vorlesefunktion der Geräte nicht mit den kunstvoll erstellten Audiobüchern verglichen werden kann und den Handel mit denselben auch nicht gefährdet.
Oder sollte es so sein, dass der Autorenverband die Auseinandersetzung im Fall Apple scheut? Im Unterschied zu der vergleichbaren Funktion des Kindle bezieht sich VoiceOver auf die gesamte Nutzung des Gerätes. Würde man das Vorlesen von Büchern verbieten wollen, so würde man ganz allgemein die iPhone-Sprachhilfe für Sehbehinderte verbieten. Das würde ein noch weitaus schlechteres Bild in der Öffentlichkeit abgeben, als es bereits beim Verbot des Vorlesens beim Kindle der Fall war.
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