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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Laut einer bisher noch nicht veröffentlichten Studie lässt sich nur etwa 1% aller Web-Inhalte als "sexuell explizites Material" bezeichnen. Außerdem sollen nur etwa 6% aller Suchen zu derartigen Ergebnissen bei den Suchmaschinen führen. Und das, obwohl doch angeblich bei den Suchmaschinen besonders häufig nach solchen Materialien gesucht wird.

So in etwa könnte man die Darstellung der Mercury News zusammenfassen, die in den Besitz dieser Untersuchung gekommen ist. Allerdings ist dieses plakative Ergebnis nur ein weiteres Puzzle in einem seit nunmehr 8 Jahre währenden Rechtsstreit, in dem es - ebenfalls plakativ ausgedrückt - um die Freiheit der Pornographie im Internet geht.

Denn seit dem Jahr 1998 versucht die US-Regierung per Gesetz, die Veröffentlichung von Pornos im WWW zu regulieren beziehungsweise zu verbieten. Der erste Anlauf, der noch in die Amtszeit von Bill Clinton zurückreicht, scheiterte an der verfassungsmäßig garantierten "Redefreiheit" (Freedom of Speech).

In den folgenden Jahren wurde dann versucht, den Jugendschutz in den Vordergrund zu stellen. Dazu sollte der Children Online Protection Act (COPA) es verbieten, dass Kinder "schädliches Material" im Internet zu Gesicht bekommen. Wobei sich "gefährlich" beispielsweise durch "Nacktheit" definierte.

Dieses Gesetz wurde bisher nicht rechtskräftig und von Gerichten mehrfach als verfassungswidrig bezeichnet. Auch die Bürgerrechtler der ACLU, die gegen den US-Justizminister wegen des Gesetzesvorhabens klagten, erzielten vor dem Supreme Court einen Erfolg. Das Verfahren um die Rechtmäßigkeit des COPA wurde wieder an das Bezirksgericht zurückverwiesen.

Aber in ihrem Urteil gaben die Richter zusätzlich der Meinung Ausdruck, dass bei der Abwägung von Jugendschutz und Redefreiheit zu bedenken ist, dass Filter-Produkte in aller Regel schon genügend guten Schutz vor dem gefährlichen Material bieten.

Hier versucht nun das US-Justizministerium in der seit Ende Oktober laufenden Neuverhandlung den Hebel anzusetzen. Die Filter - die in einem anderen Gesetz allen US-Bibliotheken zur Auflage gemacht wurden - sollen jetzt als unzureichend dargestellt werden.

Schon im vergangenen Jahr verlangte daher das Justizministerium von den Betreibern der großen Suchmaschinen die Herausgabe von Index- und Nutzungs-Informationen. Damit versuchte die US-Regierung, einerseits die Omnipotenz der Pornos sowie andererseits das Gefahrenpotential der Suchmaschinennutzung zu demonstrieren.

Die "Materialsammlung" wurde aber bekannt, nachdem Google die Herausgabe verweigerte und erst nach einer gerichtlichen Anordnung eine kleine Stichprobe des geforderten Materials herausgeben musste. Und dieses Material, das von den Suchmaschinen mehr oder weniger freiwillig geliefert wurde, war die Grundlage der eingangs genannten Studie, die wiederum von der ACLU am Montag als Beweis vorgelegt wurde.

Ob und welchen Einfluss diese Studie beziehungsweise diese Interpretation der Daten auf das Urteil haben wird, bleibt abzuwarten. Doch Eines kann als sicher gelten: Wie auch immer die Entscheidung fällt, wird die US-Regierung auch in Zukunft versuchen, eine gesetzliche Regulierung zu erzwingen.

Das ist zwangsläufig so, da parteiübergreifend weite Wählerkreise dieses Ziel unterstützen. Wobei man sich allerdings manchmal die Frage stellen muss, inwiefern es sich bei diesem Versuch nur noch um bloßes Polit-Theater handelt. Denn eine globale Durchsetzung eines Porno-Verbotes ist ohnehin nicht durchsetzbar und die Grenzen der gesetzlichen Möglichkeiten dürften inzwischen klar sein.



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