Maßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL
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26. August 2010
Posted in Internet News
Beachtenswert scheint dabei insbesondere, dass es sich hier nicht um sexuelle Belästigung handelt, sondern um irgend eine andere Form der Belästigung ("wer körperlich oder durch andere Mittel ohne Rücksicht andere belästigt"). Was üblicherweise im Fall einer Verurteilung mit einer Geldstrafe geahndet wird - wenngleich das schwedische Gesetz eine Maximalstrafe von einem Jahr Haft vorsieht.
Dabei hatten beide Frauen in ihrer Meldung an die Polizei angeblich von Sexualdelikten gesprochen. Was genau sich in beiden Fällen abgespielt haben mag, bleibt damit zwar weiter im Dunkel. Doch es stellt sich jetzt erst recht der Verdacht ein, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche verfrüht die Medien informiert hatten.
Es gibt zwar keine Hinweise darauf, dass es sich - wie von Wikileaks vermutet - um eine gezielte Schmutzkampagne gegen Assange handelte. Doch in einem Punkt hat der Verteidiger Assanges, Leif Silbersky, sicher recht: Sein Mandant wurde rund um den Globus als Vergewaltiger stigmatisiert und dann reduzieren sich die Vorwürfe auf eine Straftat, die mit einem Bußgeld geahndet wird, "wenn sich ein kompetenter Staatsanwalt mit dem Fall beschäftigt".
Beweise für
eine gezielte Schmutzkampagne gibt es wie gesagt nicht, doch es ist
wohl an der Zeit, den Begriff der "fahrlässigen Schmutzkampagne"
einzuführen.
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