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27. August 2010
Welche Erfolgsaussichten die bereits angedrohte Klage haben würde, ist
gar nicht so einfach zu sagen. Zwar fällt es schwer, aus dem
Namensbestandteil Book eine Verwechslungsgefahr abzuleiten. Doch
Facebook kann inzwischen als überragende Marke bezeichnet werden und
eine Website für Lehrer mit verschiedenen Formen der Interaktion könnte
man auch als soziales Netzwerk für Pädagogen bezeichnen.Also würde es sich um einen ähnlichen Dienst wieFacebook handeln.
Dennoch wollen sich die Betreiber der Herausforderung stellen und es auf eine Klage ankommen lassen. Ein anderes Startup, ein Tourimus-Angebot, das sich Placebook nennen wollte, hat bereits vor Wochen ein Anwaltsschreiben von Facebook erhalten und danach widerstandslos den Namen geändert. Ganz unbekannt sind solche Allmachts-Phantasien auch von anderen Unternehmen nicht. Das Auktionshaus eBay hat beispielsweise in der Vergangenheit auch die Nutzung des Begriffs "Bay" durch andere Shop-Angebote untersagt.
Doch im Fall des häufig gebrauchten Wortes "Book", das ähnlich wie im Deutschen nicht nur "Buch", sondern auch "buchen" bedeuten kann, dürfte die Zahl der Wortkombinationen noch wesentlich höher sein als bei "Bay". Das scheint Facebook allerdings nicht zu schrecken. Vielmehr hat techCrunch entdeckt, dass Mark Zuckerbergs Unternehmen inzwischen auch einen Markeneinträge für "Face" und "Like" beantragt hat. Man will also auch diese generischen Begriffe nach Möglichkeit durch Markenschutzrechte vereinnahmen.
Das wird sehr schwierig, doch die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Das sieht man ja am Beispiel der Firma Ferrero, die es selbst nach einem in allen Instanzen verlorenen Streit um die Domain kinder.at sowie einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof nicht aufgibt, den nicht schützbaren Begriff "Kinder" in den Vordergrund ihrer Markenpolitik zu stellen. Warum sollte Facebook es anders halten?
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