Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
30. August 2010
Posted in Internet News
Notwendige Maßnahmen zum Netzwerk-Management sollen den Providern zwar gestattet sein. Doch dürfen diese Maßnahmen nicht spezielle Inhalte, Anwendungen oder Dienste diskriminieren beziehungsweise bevorzugen. Maßnahmen, die den Wettbewerb beeinflussen, sind prinzipiell nicht gestattet.
Sollen bestimmte (legal zugängliche) Inhalte gesperrt werden, so geschieht dies nur auf Wunsch des Benutzers. Das betrifft etwa Möglichkeiten der elterlichen Kontrolle, für die Provider geeignete Möglichkeiten anbieten müssen.
Etwas widersprüchlich scheint, dass das Gesetz zusätzlich eine Garantie der Privatsphäre des Anwenders verlangt, aber zugleich die Provider verpflichtet, die Anwender vor Viren zu schützen. Dieser Schutz setzt eine Kontrolle des Datenverkehrs voraus, der dem Schutz der Privatsphäre eigentlich entgegensteht. Doch möglicherweise können Provider diese Forderung auch dadurch erfüllen, dass sie den Kunden im Rahmen des Vertrags Antiviren-Software zugänglich machen. Bezüglich des Vertrags verlangt das Gesetz übrigens, dass er dem Kunden in gedruckter Form zugänglich gemacht werden muss.
Links:
| < Neuere | Ältere > |
|---|




