Maßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL
Wir fertigen Gürtel nach Maß und zu vernünftigen Preisen, in verschiedenen Farben, Qualitäten und Längen, mit fest vernieteter Schnalle oder als Wechselgürtel mit Druckknöpfen.
30. August 2010
Posted in Internet News
Worin die Schuld der beklagten Firmen konkret besteht, wird dabei nicht
einfach festzustellen sein. Die von Allen genannten Schutzschriften sind
- um es vorsichtig auszudrücken - eher weit gefasst und schützen einen
Browser für die Navigation innerhalb audiovisueller Daten (USPTO
6,263,507), einen “Attention Manager", der die periphere Aufmerksamkeit
in der Nähe eines Displays auf sich zieht (USPTO 6,034,652 und
6,788,314) sowie ein System, das den Anwender auf Dinge aufmerksam
macht, die ihn interessieren könnte. Für Online-Shops oder auch Videodienste ganz alltägliche Techniken also.
Die Anwendungsbreite der Schutzschriften machen Geräte ebenso wie Anwendungen oder Websites schützbar und es scheint schwierig, die erhobenen Ansprüche auch durchzusetzen. Doch Allen zeigt sich willens, es mit den größten Gegner aufzunehmen. Zu den beklagten Unternehmen zählen immerhin AOL, Facebook, Google, Netflix, Yahoo! und YouTube.
Wobei man angesichts der geschützten Verfahren auch Amazon unter den Beklagten erwarten würde sowie Allens früheres Unternehmen Microsoft. Auf diesen Punkt angesprochen meint ein Sprecher Allens, dass es hier um den ersten Schritt in einem vermutlich lange dauernden Prozess geht, und dass sich es nicht notwendigerweise schon um das Ende des Verfahrens handelt. Was wohl heißen soll, dass auch andere Unternehmen das gleiche Schicksal noch ereilen kann.
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