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30. August 2010
Posted in Internet News
Es handelt sich dabei keineswegs um die wirklich großen "Piratenschiffe" wie etwa ThePirateBay.org, sondern eher um kleine Schaluppen wie beispielsweise free-tv-video-online.info, supernovatube.com oder donogo.com. Doch die neun beklagten Websites sind "one-stop-shops" für den illegalen Bezug geschützter Werke und sie genügen auch, um ein Exempel zu statuieren.
Denn wenn das Bezirksgericht sich der Meinung der Kläger anschließt, dann wäre auch den größeren Websites beizukommen. Allerdings wird es wohl schwierig, aus einem Werbevertrag und den daraus resultierenden Zahlungen eine aktive Unterstützung der Urheberrechtsverletzung, oder eine strafbare "Verleitung" zur Piraterie abzuleiten. Bisher jedenfalls haben die Gerichte sich geweigert, Unternehmen wie Triton die Verantwortung für die Inhalte von Websites zuzuweisen, auf denen sie werben.
Vielmehr neigen Gerichte eher dazu,
zwischen Werbeinhalten und ihrem Umfeld strikt zu unterscheiden -
solange beide Seiten diese Trennung ebenfalls einhalten. Wobei die
Klageschrift kein Zusammenspiel dieser Art erkennen lässt. Es gibt
lediglich den Verdacht, dass Triton die rechtlichen Probleme der
Websites bekannt sind. Doch darin einen Tatzusammenhang zu erkennen, ist
nicht einfach - sonst hätten Warner und Disney schon früher diesen
Versuch gestartet.
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