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01. September 2010
Posted in Internet News
Die Schule zeigt sich von der Entscheidung maßlos enttäuscht, der Anwalt dagegen bezeichnet die Entscheidung als "fair und angemessen". Dabei belief sich seine Rechnung eigentlich auf 435.000 Dollar, was von der Schulverwaltung heftig kritisiert wurde. In einer Erwiderung auf den Antrag zerlegte die Schule die Rechnung in ihre einzelnen Posten und hinterfragte, warum der Anwalt beispielsweise einen Computer-Berater für 87.000 Dollar beauftragen musste. Oder warum es 4.800 Dollar kosten soll, Beweismaterial auf Video aufzuzeichnen.
Bemängelt wurde auch, dass die Rechnungsstellung selbst auch noch einmal mit 15.000 Dollar auf der Rechnung erschien. Doch der Richter wischte diese Argumente vom Tisch. Einzig die 15.000 Dollar Kosten für die Rechnung hielt er dann doch für übertrieben und kürzte die Forderung auf 10.000 Dollar. Der niedrigere Betrag der bewilligten Summe erklärt sich ansonsten dadurch, dass der Anwalt nur die bis zum Mai angefallenen Kosten berechnen darf. Alle weiteren Kosten im noch laufenden Zivilprozess kann er erst später berechnen.
Womit sich ankündigt, dass die mutmaßlichen Fehltritte der beiden Schul-Techniker die Schule teuer zu stehen kommen. Die Techniker hatten das Sicherheitssystem, das eigentlich nur im Fall des Diebstahls eines Notebooks aktiviert werden sollte, wohl als unterhaltend empfunden. Alleine von dem Notebook des klagenden Schülers sollen über 400 Bilder von der Webcam, beziehungsweise als Screenshot geschossen worden sein. Die Zahl der heimlichen Aufnahmen insgesamt soll über 56.000 betragen.
Da der Anwalt des Klägers das Verfahren als Sammelklage angelegt hat, können die Mitschüler sich auch noch an der Klage beteiligen. Das bedeutet voraussichtlich, dass alle Kläger am Ende des Verfahrens Anspruch auf Schadensersatz stellen können. Hinzu kommen die weiteren Kosten des Anwalts, die sich - wenn die erste Rechnung als Grundlage einer Schätzung dienen kann - auf einen Millionenbetrag belaufen dürften.
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