Maßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL
Wir fertigen Gürtel nach Maß und zu vernünftigen Preisen, in verschiedenen Farben, Qualitäten und Längen, mit fest vernieteter Schnalle oder als Wechselgürtel mit Druckknöpfen.
11. Oktober 2010
Posted in Internet News
Der amerikanische Blogger und Internet-Unternehmen Ben Metcalfe hat bis vor kurzem unter der Domain vb.ly einen URL-Verkürzer betrieben. Bis ihm die Domain von der libyschen Domain-Verwaltung NIC.ly (zunächst) ohne weitere Begründung entzogen wurde. Erst nach zahlreichen Anläufen erhielt er von einem Mitarbeiter der Registry die Auskunft, dass wohl in irgend einer Form Pornographie und Erwachseneninhalte bei der Entscheidung eine Rolle spielten. Sein Gesprächspartner bei NIC.ly erklärte, dass solche Inhalte nicht mit libyschem Recht vereinbar sind, dass aber die Vergaberichtlinien der ccTLD-Registry eine Einhaltung des libyschen (islamischen) Rechts verlangen. Für den durch Twitter extrem populär gewordenen Verkürzer bit.ly sollte das eine alarmierende Botschaft sein. Denn wie Metcalfe in seinem Posting demonstriert, ist es ganz leicht, bit.ly-URLs zu finden oder selbst zu erstellen, mit denen beispielsweise Karikaturen des Propheten Mohammed oder extreme Erwachseneninhalte verbunden sind. Es dürften tausende von verkürzten URLs existieren, die nach libyschem Recht eine Suspendierung der Domain rechtfertigen würden - von möglichen Strafen für den Domain-Inhaber einmal ganz abgesehen. Bedenklich ist dies auch vor dem Hintergrund, dass NIC.ly erst im Juni seine Vergaberichtlinien geändert hat und Domains, die aus weniger als vier Zeichen bestehen, nur noch an libysche Staatsbürger vergeben werden dürfen. Offenbar hat man den Wert der Domains erkannt und möchte nun dem Ausverkauf dieser Ressource ins Ausland entgegenwirken. Allerdings scheint es auch andere Ungereimtheiten mit .ly Domains zu geben. In einem unbestätigten Posting haben Metcalfe und seine Partnerin jedenfalls einen Hinweis auf eine libysche Domain gefunden, die kurz nach der Registration vor etwa 10 Monaten wieder "beschlagnahmt" worden war. In diesem Fall allerdings erklärte der Registrar der Domain, dass diese jetzt bei dem Wiederverkäufer domains.ly - einem Tochterunternehmen des Registrars - für "einen vierstelligen Betrag" erhältlich sei. Der Registrant lehnte dieses Angebot dankend ab.
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