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Googles Verhältnis zur Unterhaltungsindustrie ist facettenreich. Einerseits kooperiert das Unternehmen vielfach mit Partnern aus der Film- und Musikindustrie. Andererseits stehen sich beide Seiten gelegentlich fast schon als Gegner gegenüber. CNet berichtet beispielsweise über die Forderung der Branchenverbände RIAA (US-Musikindustrie) und MPAA, die von Google Unterstützung bei der Suche nach Raubkopien verlangen - wozu die Suchmaschine aber nur gegen Bezahlung bereit ist. Hintergrund dieses Vorgangs ist das US-Urheberrechtsgesetz, das eine Haftungsfreistellung für Provider enthält, sofern sie auf Hinweise von Rechteinhabern umgehend reagieren. Wird Google also ein Suchergebnis bekannt gegeben, über das beispielsweise ein illegal kopierter Film zugänglich gemacht wird, so muss Google den Zugang zu diesem Ergebnis verhindern. Doch Google ist nicht verpflichtet, selbst nach solchen Ergebnissen zu suchen. Das aber war die Forderung der Branchenverbände, die sich an Google wandten. Sie verlangten Unterstützung bei der Suche nach solchen Links. Google ist zu dieser Unterstützung auch bereit, möchte dafür allerdings Bares sehen. In der Antwort an die Verbände präsentiert Google eine Lösung nach Schema F. Die Suchmaschine bietet drei Möglichkeiten der externen Nutzung: 1. im Rahmen der Adsense-Suche, 2. im Rahmen der API-Nutzung durch Entwickler (mit begrenzter Zahl der Suchen) und eben 3. mit Hilfe von Site Search, die kostenpflichtige Nutzung, bei der die Rechteinhaber 5 Dollar pro 1.000 Suchen zahlen müsste. Eine Antwort, die nicht ganz einer gewissen Arroganz entbehrt. Was in einer Antwort auf eine Nachfrage CNets noch deutlicher wird, denn darin heißt es, dass man gültige Aufforderungen zur Entfernung von (illegalen) Suchergebnissen immer nachkommt: "Wir verlangen nichts für diese Entfernung und haben auch keine Pläne dies zu tun". Für die Verbände dürften bei diesem Satz die Ohren klingeln. Erst recht, da sie Google den Vorwurf machen, selbst an der Piraterie zu verdienen. Denn wie eine Filmemacherin es an einem konkreten Beispiel zeigt, findet man via Google Seiten, auf denen Screenshots ihres eigenen Films zusammen mit Links zu Downloads illegaler Kopien präsentiert werden. Doch die dort angegebenen Links zu den Download-Servern werden im konkreten Fall über den URL-Verkürzer s-link.us umgeleitet. Und der wiederum blendet vor dem Redirect Werbeanzeigen Googles ein. Der Zusammenhang zwischen der Suchmaschine und den Piraten-Downloads ist damit zwar bestenfalls indirekt. Doch die Rechteinhaber können den Zusammenhang sehr klar erkennen und werden ihr Bestes tun, auch die Gesetzgeber von diesem Zusammenhang zu überzeugen.

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