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27. Oktober 2010
Posted in Internet News
Die Chancen, dass die Vertreter der Musikindustrie einen legalen Musik-Download als Vertragspartner von Lime Wire gestatten werden, sind jedoch denkbar gering. Das erst recht, solange die Kläger eine aberwitzig hohe Schadensersatzforderung an die Beklagten stellen, die selbst nach einer absehbaren Relativierung durch das Gericht noch so hoch sein wird, um Lime Wire in Grund und Boden zu pfänden. Das Ergebnis der Klage ist damit aller Wahrscheinlichkeit das Ende des Software-Distributors sowie aller Weiterentwicklungen des P2P-Clients.
Die noch im Betrieb befindlichen Installationen werden dadurch allerdings nicht beeinträchtigt. Sie arbeiten entweder weiter auf Basis des Gnutella-Netzes oder ihre Benutzer können mit der (erweiterten) Lime Wire-Software auf Basis des Bit Torrent-Protokolls Daten tauschen. Der durchschlagende Erfolg der Kläger nimmt sich also in der Praxis zunächst gering aus: Der Tausch geht weiter, notfalls auf BT-Basis und die Schadensersatzforderungen werden von den Beklagten kaum bedient werden können. Die Verfahrenskosten müssen die Kläger vermutlich ebenfalls tragen.
Dennoch liefert der Ausgang des Verfahrens den Rechteinhabern einen weiteren Erfolg. Denn auch hier hat das Gericht erkannt, dass die im Urheberrechtsgesetz DMCA festgeschriebene Haftungsfreistellung dort ihre Grenzen findet, wo der Provider zu wenig tut, um den Missbrauch zu verhindern und wo dem Provider sogar der Vorwurf gemacht werden kann, er "verleite" die Anwender dazu, das Urheberrecht zu verletzen.
Der Unterschied zwischen einem "illegalen"
Dienst wie Grokster oder Lime Wire und einem "legalen" wie YouTube ist
damit letztlich ein gradueller. Und auch wenn die Klage von Viacom gegen
YouTube bei dieser Abwägung zuletzt abgewiesen wurde, ist
das Verfahren als Ganzes noch nicht abgeschlossen. Der bisherige Erfolg von YouTubebeziehungsweise Google erklärt sich auch dadurch, dass der Videodienst sehr schnell auf jede Beschwerde von Rechteinhabern reagiert.
Ganz allgemein liefern Entscheidungen dieser Art der Unterhaltungsindustrie Material, den Punkt der "Verleitung zu einer Straftat ("Inducement") in künftigen Gesetzen stärker zu berücksichtigen. Von daher ist der Erfolg der Kläger nicht zu unterschätzen, denn die nächste Reform des Urheberrechts ist nur eine Frage der Zeit.
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