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Die französischen Wettbewerbshüter der "Autorité de la concurrence" haben Google Auflagen gemacht, die das globale Geschäft der Suchmaschine beeinflussen können. Das Unternehmen hat eingewilligt, die Prinzipien der Schlichtungsvereinbarung auf alle Länder zu übertragen, in denen das Werbesystem Adwords angeboten wird.

Ursache des Rechtsstreites war die Entscheidung Googles im vergangenen Jahr, der Firma NavX die Bewerbung von Radargeräte-Warnungen auf GPS-Geräten via Adwords zu verbieten. Die Wettbewerbshüter sollten überprüfen, ob Googles dominante Marktposition in diesem Fall ausgenutzt wurde. Das, obwohl der Verkauf von solchen Radar-Warngeräten in Frankreich unter Strafe steht.

Doch der Kauf von Werbeanzeigen ist zunächst einmal legal, auch wenn es Google freigestellt wird, Regeln für angemessene Werbeinhalte festzulegen. Die Erstelllung und Kontrolle der Einhaltung dieser Richtlinien muss aber unter bestimmten Bedingungen erfolgen, zu denen sich Google jetzt verpflichtet hat. Dazu zählt unter anderem, dass Google sich dazu bereit erklärt, nach Änderungen seiner Richtlinien eine drei Monate dauernde Informations- beziehungsweise Übergangsphase einzuhalten. Außerdem soll ein Kündigungsverfahren bestimmte Regeln einhalten und darf beispielsweise nicht ohne vorherige "finale Warnung" erfolgen.

NaxX ist mit dem Ausgang hochgradig zufrieden und will Google auf 7 Millionen Euro Schadensersatz verklagen. Google derweil scheint zufrieden, mit den Wettbewerbshütern überhaupt eine Einigung erzielt zu haben.

 

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