Maßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL
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09. November 2010
Posted in Internet News
Google habe mit seiner im Sommer ergriffenen Initiative eine Grenze überschritten, die es jedermann gestattet, fremde Markenbegriffe als Schlüsselwort zu kaufen, um Werbe-Links zu erzeugen. Gemeint ist damit, dass Google im August seine eigenen Richtlinien für Adwords-Werbung anpasste und die Nutzung von Markenbegriffen zuließ. Dem vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom März, wonach es Google erlaubt sein muss, fremde Markennamen als Auslöser ("Trigger") für die Einblendung von Werbung zu benutzen. Das Gericht sieht in diesem Fall nicht Google in der Verantwortung, sondern das werbetreibende Unternehmen.
Doch für die französischen Beschwerdeführer ist klar, dass es dieses Problem für sie nicht gäbe, wenn Google die Benutzung von Markennamen als Trigger nicht zulassen würde. So hat es die Suchmaschine schließlich auch gehalten, bis es zu dem für sie unerfreulichen Urteil des EU-Gerichtshofs kam. Allerdings musste Google in den Jahren zuvor einen doppelten Standard fahren, denn während diese Markennutzung in Europa verboten war, wurde sie amerikanischen Unternehmen erlaubt. Diesen Zustand will Google nicht wiederherstellen, nachdem das Höchste Gericht Europas die Position der Suchmaschine unterstützt.
Es dürfte dem Unternehmen aber auch klar sein, dass die Beschwerde der Werbeverbände nicht als das verzweifelte Klagen einer unterlegenen Partei missverstanden werden darf. Die über die Werbeverbände geführte Beschwerde soll deutlich machen, dass Google in den betroffenen Markenunternehmen auch Partner sehen sollte, die über ihre Werbemittel frei verfügen.
Es liegt bei Google, über die eigenen Werberichtlinien zu befinden und es liegt bei den Unternehmen, Google mit Werbeaufträgen zu versorgen. Die Suchmaschine wird diese Warnung verstanden haben. Die Frage ist nur, wie ernst es den dahinter stehenden Unternehmen ist, wenn es zur Konfrontation kommt.
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