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21. November 2006
Posted in Internet News
Ein Urteil (PDF) des kalifornischen Supreme Court sollte auch hierzulande Beachtung verdienen. Das Urteil weicht in gewissem Sinne von der bisherigen Spruchpraxis ab und gestattet es beispielsweise Bloggern, eventuell rufschädigende Informationen anderer Personen zu reproduzieren, ohne selbst als Mitstörer in die Haftung genommen zu werden.
Im konkreten Fall geht es um eine Frau, die sich in verschiedenen Foren und Gruppen mit Themen aus dem Bereich der alternativen Medizin beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurde sie mehrfach von 2 Ärzten mit Klagen bedroht, weil die von der Frau online veröffentlichten Informationen falsch und defamatorisch gewesen sein sollen. Im jetzt verhandelten Verfahren betraf das Texte, die nicht von der Beklagten selbst verfasst worden waren.
Die Ärzte warfen ihr weiter vor, diese Informationen weiter veröffentlicht zu haben, auch nachdem sie auf die mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden war. Diese Kenntnisnahme möglicher Rechtsverstöße spielt auch in der deutschen Rechtssprechung eine wichtige Rolle.
Und entsprechend wurde die Frau in den ersten Verhandlungen für schuldig befunden, weil sie auch nach dieser Kenntnisnahme nicht auf die Weiterveröffentlichung verzichtete.
Doch das Höchste Gericht Kaliforniens kommt nun zu einem abweichenden Ergebnis. Das Gericht entscheidet, dass der noch unter Bill Clinton in Kraft getretene Communications Decency Act die Beklagte von der Verantwortungsübernahme befreit.
Denn dort werden zwar Provider als Distributoren rechtswidriger Inhalte nach Kenntnisnahme in die Pflicht genommen, nicht aber User. Und die in diesem Fall beklagte Frau ist nach Meinung des Gerichts laut Definition als bloße Anwenderin, nicht als Provider zu sehen. Sie hat damit keine Verantwortung für ehrverletzende Äußerungen Dritter zu übernehmen, auch wenn sie selbst zur Verbreitung dieser Äußerungen beiträgt.
Eine Argumentation, die dem Missbrauch Tür und Tor öffnen kann, wie das Gericht selbst feststellt. Doch man sieht sich an den Wortlaut der gsetzlichen Definitionen gebunden. Was immerhin den für US-Blogger erfreulichen Umstand mit sich bringt, dass sie nun Dokumente Dritter veröffentlichen und diskutieren dürfen, für deren Zueigenmachung man sie bisher möglicherweise in Haftung genommen hätte.
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