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Der im September von Demokraten und Republikanern gemeinsam im US-Senat eingebrachte Gesetzesvorschlag zum grenzüberschreitenden Schutz des Urheberrechts hat seine erste Hürde gemeistert. Der Justizausschuss des Senats hat den Antrag angenommen. Dies ist zwar nur der erste Schritt und der Gesetzesvorschlag muss noch einige Hürden passieren.

Doch die Einmut der Senatoren beider Parteien ist groß. Sie haben das den Entwurf trotz der Kritik von Bürgerrechtlern, Verbraucherschützern und anderen Gruppen einstimmig (19:0) angenommen. Das lässt kaum Zweifel aufkommen, dass der politische Wille zu diesem Gesetz vorhanden ist. Der Weg durch den Senat und anschließend das Repräsentantenhaus könnte daher ähnlich problemlos verlaufen.

Insbesondere die Unterhaltungsindustrie und die Markenhersteller aber auch andere Industriebereiche, die ein Interesse an einem starken Schutz des geistigen Eigentums haben, werden das Gesetz begrüßen. Macht es doch "endlich" möglich, Fälle der Piraterie im Internet auch dann zu ahnden, wenn sich die entsprechenden Rechner außerhalb der USA befinden.

Domains können bei US-Registrars eingezogen werden, das Domain Name System von US-Providern manipuliert werden und es ist möglich, Zahlungen einzufrieren, sofern sie über US-Finanzdienstleister vorgenommen werden. In allen diesen Fällen würde eine richterliche Verfügung genügen. Was in aller Regel kein Problem darstellen sollte, denn die betreffenden Web Sites - vom chinesischen iPhone-Plagiateur bis zur schwedischen Piratenbucht - werden sich kaum freiwillig einem Gerichtsverfahren in den USA stellen. Über die Verfügung wird dann also im Sinne eines Versäumnisurteils entschieden.

Eine beunruhigende Vorstellung, denn die USA würden mit diesem Schritt das Recht international in die eigenen Hände nehmen. Der Schutz der eigenen Unternehmen ist augenscheinlich wichtiger als die rechtliche Situation anderer Länder. Doch dieses Vorgehen wird weltweit auch klar machen, wie groß der Machtanspruch der USA auf das Internet tatsächlich ist. Das bleibt eventuell auch nicht folgenlos.

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