Preispiraten Preispiraten 6.5 - der intelligente Preisvergleich!

Noch bequemer geht es nicht: Suchen Sie nach Online-Auktionen in 18 Ländern. Wir erinnern Sie per Mail oder SMS, wenn der Hammer fällt. Für den perfekten Preisvergleich suchen die Piraten zusätzlich in über 10.000 Shops nach den günstigsten Angeboten. Mit Google Maps zeigen Ihnen die Piraten, wo ihr Schnäppchen zum Verkauf steht. Dazu gibt es Testberichte und weitere Hilfen. Auch für Ihre nächste Urlaubsreise!

Testen Sie selbst auf preispiraten.de ! Selbstverständlich kostenlos.

 

siegelAm Freitag hat die Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) der USA an die 80 Domain-Namen von mutmaßlichen Piraten-Websites unter ihre Kontrolle gebracht. Eine sehr erstaunliche Beobachtung, denn zur Zeit wird gerade erst ein Gesetz auf den Weg gebracht, das solche Maßnahmen zur Bekämpfung der Piraterie überhaupt erst möglich machen soll.

Bisher jedenfalls haben die US-Strafverfolgungsbehörden davon abgesehen, Domains bei US-Registrars beziehungsweise -Registries zu beschlagnahmen, auch wenn mit Hilfe solcher Domains Websites betrieben wurden, auf denen Verstöße gegen das US-Recht zu beobachten waren. Wenngleich schon in mehreren Gerichtsverhandlungen von den Richtern behauptet wurde, dass man im äußersten Falle bei der ICANN Unterstützung suchen würde, um einen Rechtsbruch auf einer bestimmten Domain abzustellen. ICANN hat in solchen Fällen meist entgegengehalten, dass man sich in solchen Fällen für nicht zuständig hält. Doch einwandfrei geklärt wurde diese Frage nie. 

Das neue Gesetz, der "Combating Online Infringement and Counterfeits Act" (COICA), sollte das Vorgehen der Rechteinhaber und Gerichte vereinfachen. Im Grunde würde das Gesetz es jedem Rechteinhaber ermöglichen, beim Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen eine Domain zu beantragen, auf der die Schutzrechte des Antragsstellers verletzt werden. Sollten Registrar und/oder Registry der Domain in den USA ansässig sein, kann die Domain konfisziert werden. Sollte das nicht der Fall sein, kann mit Hilfe der Verfügung bei den Netzbetreibern der Domain Name Service manipuliert werden. Auch das mit vermutlich globalen Folgen für die Domain.

Doch das Gesetz wird ganz offenbar gar nicht benötigt, um eine richterliche Verfügung zu verlangen. Die ICE als Unterabteilung des Heimatschutzministeriums gibt in einer Stellungnahme an, dass es sich in diesen Fällen um eine richterlich angeordnete Beschlagnahmung handelte. Allerdings scheint diese richterliche Anordnung ihre Lücken zu haben. Von der Beschlagnahmung betroffen sind ausschließlich .com und .net Adressen, auf denen es entweder um den Handel mit gefälschten Markenprodukten ging, oder um die Verletzung von Urheberrechten.

Eine der konfiszierten Domains, torrent-finder.com, ist allerdings nach wie vor auch unter der Domain torrent-finder.info zu finden. Obwohl eine richterliche Verfügung sicher auch den Betreiber der .info-Registry, Afilias, beeindrucken würde. Auf der .info-Domain, die nach Angaben des ägyptischen Betreibers als Kopie der jetzt gesperrten Site zu sehen ist, findet man jedoch nur eine Art Meta-Suchmaschine für Torrents. Wobei auf der Site selbst keine Torrents gespeichert sind. Nach US-Recht wäre es daher vermutlich nicht einfach, dem Site-Betreiber ein rechtswidriges Verhalten nachzuweisen.

Dennoch hat das ICE eine gerichtliche Anordnung erhalten, um diese Domain zu beschlagnahmen. Irgend jemand muss entschieden haben, dass hier dennoch ein Rechtsbruch vorliegt. Aber dem Betreiber wurde nach eigenen Angaben keine Chance gegeben, zu dem Vorwurf wenigstens Stellung zu nehmen.Die Machtverhältnisse im Internet sind offenbar eindeutig genug, um darauf zu verzichten.

Links:



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.

am häufigsten aufgerufen...