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23. November 2006
Posted in Internet News
Der im Juni gegründete Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ruft seit gestern alle Nutzer von Telekommunikation und Internet dazu auf, sich an einer Sammel-Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.
Ein bisher in Deutschland einmaliges Vorhaben. Allerdings bedeutet die umstrittene Einführung der Vorratsdatenspeicherung auch einen bedeutsamen Einschnitt in gleich mehrere Rechts- und Lebensbereiche.
Worum geht es? Anfang November hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf an die Bundesressorts weitergeleitet, in dem es unter anderem um die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung geht. In der dazu veröffentlichten Pressemitteilung heißt es noch euphemistisch "...mehr Grundrechtsschutz als bisher".
Tatsächlich lässt die Umsetzung der Richtlinie aber im Gegenteil einige Einschnitte befürchten, denn unter anderem die in der Verfassung garantierte Pressefreiheit wird durch die Erfassung und Speicherung der Verbindungsdaten eingeschränkt. Der Informantenschutz wird beispielsweise für polizeiliche Ermittlungen ausgehebelt.
Auch aus diesem Grund hat der irische Justizminister gegen die Richtlinie Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet. Doch trotz dieser Klage wird die Umsetzung der Richtlinie mit ungewöhnlicher Geschwindigkeit durchgezogen.
Diese Aussage ist berechtigt, wenn man bedenkt, dass die Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie für die elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2002 erst die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland notwendig machte und Teile dieser Richtlinie (Stichwort Cookies) bis heute noch nicht umgesetzt sind.
Man muss annehmen, dass bei diesen unterschiedlichen Geschwindigkeiten - die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gilt laut Wikipedia als "das bisher schnellste Gesetzgebungsverfahren in der EU-Geschichte" - auch der Lobbyismus eine Rolle spielt.
Unter anderem Vertreter der Urheberrechtsindustrie sollen ihren Einfluss geltend gemacht haben, um Christdemokraten und Sozialdemokraten in der EU und in Deutschland zu einem schnellen Vorgehen zu drängen. Denn durch die Vorratsdatenspeicherung wird es beispielsweise in Fällen von Urheberrechtsverletzungen viel einfacher, auch rückwirkend Strafverfahren einzuleiten.
Bisher dürfen Verbindungsdaten wie etwa die vom Provider zugewiesene IP ja nur so lange gespeichert werden, wie es für einen zugelassenen Zweck (z.B. Rechnungsstellung) notwendig ist. Nach Umsetzung der Richtlinie dagegen werden alle Daten für 6 Monate zwangsweise gespeichert. Und ob damit die gesteckten Ziele (Bekämpfung der Kriminalität und des Terrorismus) wirklich erreicht werden, darf bezweifelt werden.
Dennoch sollen alle TK-Nutzer in Deutschland künftig zulassen, dass ihre Telefonverbindungen gespeichert werden, dass nachträgliche Bewegungsmuster (z.B. Mobilfunk) erstellt werden können, und dass (ab 2009) die gesamten Internet- beziehungsweise Mail-Verbindungen in Log Files erhalten bleiben.
Wer hierin eine Verletzung seiner Rechte sieht, wird daher vom AK Vorrat dazu aufgefordert, einen Vollmachtsausdruck zu erstellen und unterschrieben einzusenden. Die ansonsten kostenfreie Verfassungsbeschwerde selbst wird erst eingereicht, wenn der Bundestag (voraussichtlich 2007) über den Gesetzesentwurf entscheidet.
Doch dann wird gleichzeitig die Aussetzung der Datenspeicherung beantragt, bis das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerden entschieden hat. Es könnte sich also lohnen, sich an dieser einmaligen Kampagne für den Erhalt bürgerlicher Freiheiten zu beteiligen.
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