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30. November 2010
Posted in Internet News
Der US-Kabelnetzbetreiber und Zugangs-Provider Comcast hat schon einmal das Thema "Netzneutralität" an die breite Öffentlichkeit gebracht. Damals, im Herbst 2007, hatte Comcast den Bit Torrent-Datenverkehr seiner Kunden behindert. Heute nun behindert Comcast den Datenverkehr eines anderen Providers - der wiederum den Comcast-Konkurrenten Netflix zu seinen Kunden zählt. Und sorgt damit wieder für branchen-untypisches Aufsehen.
Von Behinderung im Sinne einer Drosselung kann dabei zwar (noch) nicht gesprochen werden. Doch der Netflix-Provider Level 3 sieht sich von Comcast bedroht, weil der Kabelnetzbetreiber eine "Zollschranke" vor dem Zugang zum Comcast-Netz errichten möchte. Comcast will Zahlungen von Level 3 erwirken, was Level 3 aber in Verbindung mit seinem Kunden Netflix bringt.
Dem widerspricht Comcast im Grunde nicht, will sich aber auch nicht auf diese spezielle Diskussion einlassen. Man beruft sich vielmehr auf ein bestehendes Peering-Abkommen, in dem geregelt war, dass beide Netze ohne weitere Kosten Daten austauschen konnten. Aber Level 3 schicke inzwischen weitaus mehr Daten in das Comcast-Netz als umgekehrt und somit müsse das Peering-Abkommen angepasst werden. Für Comcast handelt es sich also schlicht um eine "geschäftliche Auseinandersetzung".
Der hohe Datenverkehr von Level 3 ist sicher zu einem großen Teil auf Netflix zurückzuführen. Generell wird geschätzt, das Netflix etwa 20% des US-Datenverkehrs verursacht. Der ursprüngliche DVD-Verleih Netflix bietet den kostenpflichtigen Download von Filmen an, was als sehr datenintensiv bezeichnet werden kann. Insofern ist die Forderung von Comcast aus Sicht eines Peering-Partners also nachvollziehbar.
Allerdings kann das Beispiel zeigen, dass die Diskussion um die Netzneutralität eben auch dazu führt, das wenig durchsichtige Thema der Peering-Abkommen ans Tageslicht ziehen zu müssen. Der Begriff des Peering stammt noch aus einer Zeit, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte und die Peers häufig universitäre oder wissenschaftliche Netzwerke waren. Damals einigte man sich im "Netz der Netze" meist auf eine kostenfreie Durchleitung der Daten an den Knotenpunkten der einzelnen Netze. Inzwischen geht es aber um die Verbindung kommerzieller Netze, wie die Bezeichnung CIX ("Commercial Internet Exchange") es bei den großen Knotenpunkten zum Ausdruck bringt. An solchen Knotenpunkten kann der Datenaustausch im Sinne des Peering erfolgen, er muss es aber nicht.
Für Comcast jedenfalls scheint festzustehen, dass dem hohen Datentransfer von Level 3 kein entsprechender Datenverkehr von Comcast entgegensteht. Man sieht ein Ungleichgewicht und möchte dafür einen finanziellen Ausgleich. Im anderen Fall hätte Comcast beispielsweise technisch die Möglichkeit, den Datenverkehr von Level 3 im Comcast-Netz zu drosseln. De facto bedeutet das aus Sicht von Level 3 und Netflix, dass ein Peering-Abkommen aufgegeben wird, um einen Wettbewerber zur Kasse zu bitten.
Wie ein Analyst von Gartner dazu meint, könnte das einen Aha-Effekt für den Verbraucher bedeuten, für den erstmals greifbar wird, was Netzneutralität in der Praxis bedeuten kann. Doch es wird nicht genügen, dem Verbraucher den Download von Filmen zu vermiesen. Nun liegt der Ball erst einmal wieder auf der Seite der Rundfunk-Aufsichtsbehörde FCC, die sich im Dezember mit dem Streit zwischen beiden Providern beschäftigen soll.
Ein vielleicht ganz günstiger Zeitpunkt, denn die FCC prüft zur gleichen Zeit als Wettbewerbshüter die Übernahme von NBC Universal durch Comcast und könnte diese Übernahme von einem Zugeständnis hinsichtlich des Zugangs für Wettbewerber zum Comcast-Netz abhängig machen. Doch das Thema "Peering" birgt ganz allgemein Konflikt-Potential.
Rührt die FCC an der Freiheit der Provider, diese Übergänge nach eigenem Ermessen vertraglich zu gestalten, macht sich die Behörde vermutlich alle Provider zum Gegner. Denn das Peering ist eine Sache unter "Gleichen", die man nicht durch staatliche Regulation geregelt sehen möchte. Schon alleine deshalb nicht, weil dann Wettbewerber ihre Ansprüche auf einen Peering-Zugang einklagen könnten.
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