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03. Dezember 2010
Posted in Internet News
Der von der schwedischen Staatsanwaltschaft erlassene Haftbefehl gegen Wikileaks-Sprecher Julian Assange bleibt in Kraft. Der von der Verteidigung beim "Högsta Domstolen" gestellte Antrag auf Aussetzung des Haftbefehls wurde abgewiesen. Das Höchste Gericht Schwedens gibt zur Begründung an, es lägen keine Gründe vor, die für eine Beschäftigung des Gerichts mit dem Sachverhalt sprechen.
Ein solcher Fall läge beispielsweise vor, wenn die Leitung der Strafverfolgungsbehörden den Fall als wichtig erachtet. Oder, wenn andere ernste Gründe für eine Verhandlung vor dem Höchsten Gericht sprechen. Das sei aber in diesem Fall nicht gegeben. Eine weitere Anhörung kann erst stattfinden, wenn Assange verhaftet und zurück in Schweden ist.
Danach sieht es zur Zeit aber nicht aus, denn Assange ist in Großbritannien, sein Aufenthalt ist polizeilich bekannt, er stellte sich heute sogar Fragen der Guardian-Leser - doch die britische Polizei zeigt sich zur Zeit nicht übereifrig, wenn es um seine Verhaftung geht. Obwohl eine "Red Notice" von Interpol vorliegt, die seine Verhaftung verlangt.
Die Zurückhaltung der britischen Polizei hat aber vermutlich weniger damit zu tun hat, dass Interpol die "Red Notices" nicht als internationalen Haftbefehl verstanden sehen will, sondern als Antrag auf Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung. Vielleicht scheut man auf britischer Seite eher davor zurück, den Auslieferungsantrag der Schweden vor einem britischen Gericht prüfen zu müssen.
Ebenso gut kann es aber sein, dass man Assange gar nicht ausliefern möchte. Man kennt seinen Aufenthaltsort und kann vermutlich auch seine Ausreise verhindern. Und vielleicht stellt eine andere befreundete Nation in naher Zukunft auch noch einen Antrag auf Auslieferung. Potentielle Kandidaten dafür gibt es schon zwei: Assanges Heimatland Australien und die USA.
Allerdings könnte gerade die Auslieferung in die USA für Großbritannien kritisch werden. Nachdem inzwischen beispielsweise die prominente Republikanerin Sara Palin den Tod Assanges gefordert hat, bestehen ernsthafte Zweifel an einem ordentlichen US-Verfahren. Das könnte die Auslieferung möglicherweise verhindern.
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