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07. Dezember 2010
Posted in Internet News
Der Fall des Online-Brillenhändlers aus New York, der sich mit seinem schlechten Ruf einen guten Stand bei Google verschaffen wollte wollte, hat ein juristisches Nachspiel.
Die New York Times hatte zu Thanksgiving einen umfangreichen Beitrag gewidmet. Eigentlich, um zu zeigen, dass Googles hohe Wertschätzung der Links von üblen Geschäftsleuten missbraucht werden kann. Denn der 34 Jahre alte Händler hatte sich im Umgang mit seinen Kunden benommen, wie die sprochwörtliche Axt im Wald. Kaum muckte einer der Kunden auf, weil das erwartete Brillengestell eines teuren Markenherstellers sich als plumpe Fälschung erwies, schon feuerte dieser aus allen Rohren und scheute nicht einmal davor zurück, eine im neunten Monat schwangere Frau mit Morddrohungen zu überhäufen.
Auch in diesem Fall hoffte er wohl auf einen Back-Link der Kundin, der sein Ansehen bei Google steigert. Denn Google unterscheidet üblicherweise nicht zwischen guten und schlechten Links.
Doch die Popularität, die ihm der Bericht der Zeitung einbrachte, erweist sich jetzt als Bumerang. Nicht nur, weil Google auf den Händler aufmerksam geworden ist und sein Ranking - natürlich mit Hilfe eines Algorithmus - ordentlich zurechtstutzte. Auch die Staatsanwaltschaft hat von ihm gehört und hielt es nach einer Anzeige wegen Betrugs für sinnvoll, eine Hausdurchsuchung bei ihm zu machen. Dabei fanden die Beamten unter anderem "beunruhigende" ("disturbing") Fotos von Kindern, was in US-Strafverfahren nie ein gutes Vorzeichen ist.
Die Ermittler wollen nun prüfen, ob diese und weitere Fundstücke - zum Beispiel fünf Handfeuerwaffen - die bisher vorliegenden Klagepunkte ergänzen können. Wobei er jetzt schon des Betrugs, der Gewaltandrohung und des Cyberstalkings bezichtigt wird. Die Klage beinhaltet demnach jetzt schon das Potential für 50 Jahre Haft. Die werden zwar höchstwahrscheinlich nicht verhängt. Doch man kann schon erwarten, dass der Händler eine unangenehme Lektion erhalten wird.
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