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10. Dezember 2010
Posted in Internet News
Wikileaks-Sprecher Julian Assange ist laut Guardian inzwischen im Wandsworth Gefängnis in London gelandet und soll "begrenzten Internet-Zugang" erhalten, wie es weiter heißt. "Man vermutet", dass er den Wunsch geäußert hat, von den anderen Gefangenen getrennt zu bleiben, die offenbar großes Interesse an dem prominenten Neuzugang zeigten. Neben diesen und weiteren Details über das Gefängnisleben scheint es von Bedeutung, dass Assange die Befürchtung hat, Wikileaks werde für die Hacker-Angriffe von Anonymous auf verschiedene US-Firmen (Amazon, MasterCard, Paypal, Visa) verantwortlich gemacht.
Am Dienstag wird sein Fall dann ein weiteres Mal verhandelt und seine Anwälte wollen erneut versuchen, mit dem Gericht eine Freilassung auf Kaution zu vereinbaren. In einem Brief, den der Guardian morgen veröffentlichen will, fordern prominente britische Wikileaks-Unterstützer zur Freilassung von Assange auf. Zugleich befürchten die Anwälte Assanges, dass die USA in Kürze eine eigene Anklage gegen Assange vorlegen werden. Mehrere US-Anwälte sollen über entsprechende Gerüchte berichtet haben.
Die US-Regierung hat in den letzten Tagen zwar mehrfach behauptet, die Wikileaks-Veröffentlichungen und damit Assanges Handeln seien eindeutig rechtswidrig. Doch bisher wurde trotzdem keine Anklage erhoben. Die Frage, welche Straftat man Assange vorwerfen will, ist aber trotz aller Rhetorik immer noch ungeklärt. In diesem Zusammenhang wird zwar häufig ein Anti-Spionage-Gesetz aus dem Jahr 1917 genannt. Doch als vor fast 40 Jahren der heutige Wikileaks-Unterstützer Daniel Ellsberg eine Geheimstudie des Pentagon an die New York Times weitergab und damit Hintergründe des Vietnam-Kriegs aufdeckte, scheiterte die US-Regierung schon einmal mit einer Klage auf Grundlage des Spionage-Gesetzes.
Ein Hauptproblem für die Ankläger wird es sein, einen Akt der Spionage nachzuweisen. Denn Assange hat die fraglichen Unterlagen von einem US-Soldaten erhalten, ohne selbst Spionage zu betreiben. Doch die Anwälte sind darauf gefasst, dass eine US-Anklage auch wegen ganz anderer Gründe erfolgen kann. Etwa auf Grundlage der Gesetze gegen Computer-Kriminalität, oder vielleicht auch wegen früherer Hacker-Aktivitäten Assanges.
Die Befürchtung, dass entweder von Großbritannien oder von Schweden eine Auslieferung verlangt wird, ist also keineswegs unbegründet. Und da die bisherigen Beobachtungen nicht unbedingt darauf schließen lassen, dass der Fall Assange nach üblichen Maßstäben der rechtsstaatlichen Strafverfolgung zu beurteilen ist, muss wohl mit weiteren Überraschungen gerechnet werden.
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