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13. Dezember 2010
Posted in Internet News
Die von Microsoft Mitgründer und Multi-Milliardär Paul Allen angestrengte Klage gegen 11 der größten Technologie-Unternehmen der USA wegen der angeblichen Verletzung patentrechtlicher Schutzschriften, scheint erst einmal vom Tisch. Das Gericht hat den Anträgen der beklagten Unternehmen zugestimmt und die Klage abgewiesen. Doch Allen plant angeblich einen zweiten Anlauf.
Ein Sprecher seines Unternehmens stellt die Klageabweisung als eine Verfahrensfrage dar, also als eine Art lästiges Hindernis. Der Fall befinde sich weiter voll auf Spur. Womit aber immer noch nicht die Frage geklärt ist, was Allens eigentliche Motivation ist.
Von einer Klage, die gegen AOL, Apple, eBay, Facebook, Google, Netflix, Office Depot, OfficeMax, Staples Yahoo! und YouTube gerichtet ist, sollte man eigentlich erwarten, dass kein leichtfertig formulierter Klageantrag zum Einsatz kommt. Doch der Richter bezeichnet die Vorwürfe Allens als "spartanisch" und bemängelt, dass nicht einmal hinreichend spezifiziert wurde, welche Produkte oder Geräte gegen die Schutzschriften verstoßen: "Das Gericht und die Verteidigung können nur vermuten, welche Geräte gegen die vier Patente verstoßen. Der Kläger zeigt nur an, dass die Beklagten Websites, Hardware und Software, die die Patente verletzen, oder dass sie Dritte dazu verleiten, Produkte zu benutzen, die Patente verletzen".
Doch in den letzten Jahren hat die Spruchpraxis der Gerichte Quasi-Standards gebildet, wie Patentklagen zu spezifizieren sind. Gegen diese Standards zu verstoßen heißt, das angerufene Gericht zu missachten und den Verfahrensablauf leichtfertig zu verschleppen. Was für eine Strategie kann also hinter diesem Vorgehen stehen?
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