LedergürtelMaßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL

Wir fertigen Gürtel nach Maß und zu vernünftigen Preisen, in verschiedenen Farben, Qualitäten und Längen, mit fest vernieteter Schnalle oder als Wechselgürtel mit Druckknöpfen.

 

Ende November, genauer gesagt am Freitag vor dem Thanksgiving-Wochenende, hat die Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) als Teil des US-Heimatschutzministeriums insgesamt 82 Domains von mutmaßlichen Piraten-Websites unter ihre Kontrolle gebracht. Inzwischen haben mehrere der Sites sich an die Öffentlichkeit gewandt, weil sie sich zu Unrecht beschuldigt sehen, beziehungsweise die Funktionsweise ihrer Websites von der Behörde falsch dargestellt wurde. Die ICE scheint sich in erster Linie wenn nicht gar ausschließlich auf Angaben des Musik- (RIAA) und Film-Verbands (MPAA) gestützt zu haben.

Der Betreiber eines populären Hip-Hop Blogs (dajaz1.com) erklärt beispielsweise gegenüber der New York Times, dass er regelmäßig Musikstücke von Labels und Vermarktern zu Promotion-Zwecken erhält. Das belegt er mit Mails dieser Unternehmen und weist darauf hin, dass die erwähnten Musikstücke auch in der eidesstattlichen Erklärung der Behörde aufgelistet werden, mit der die Domain-Beschlagnahmung begründet wurde.

In einem weiteren Fall (onsmash.com) erwähnt die ICE-Erklärung ein Posting mit einem Link zur "neuen Musik des Rappers Kid Cudi", wobei dem Leser an dieser Stelle auch erklärt wurde "Du kannst das Album bei iTunes ab morgen vorbestellen und erhältst dann einen Bonus-Track am Tag der Veröffentlichung". So werden Links von Piraten üblicherweise nicht formuliert.

Ein anderes Opfer der Beschlagnahmungen, der ägyptische Betreiber von torrent-finder.com, sieht sich ebenfalls zu Unrecht bestraft. Die von ihm gelieferten Links zu Bit Torrent-Donwloads seien bei Google und Yahoo weiterhin zu finden. Womit der Ägypter einen Kernpunkt der Kritik anspricht. Unternehmen wie Google oder Yahoo könnten in einem solchen Fall mit einem fairen Verfahren rechnen, womit zumindest eine Aufforderung zur Stellungnahme oder Unterlassung beziehungsweise eine Anhörung des Beklagten verbunden sein müsste. Im Fall der 82 Domains wurde - wie zuvor schon einmal im Juli - unangekündigt zugeschlagen, ohne den Betroffenen auch nur eine Möglichkeit zur Verteidigung zu geben. In der Vergangenheit wurde darauf selbst im Fall notorisch bekannter Piraten-Sites nicht verzichtet.

Erstaunlich ist dabei ebenfalls, dass zur gleichen Zeit ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das angeblich notwendig ist, um ein Vorgehen gegen die Domains von Piraten zu ermöglichen. Wozu ist dieses Gesetz nötig, wenn der US-Heimatschutz schon jetzt in insgesamt 91 Fällen gezeigt hat, dass man auch jetzt schon mühelos zu solchen Beschlagnahmungen in der Lage ist?

Die Antwort besteht wahrscheinlich darin, dass das neue Gesetz die Beschlagnahmungen nochmals erleichtert. Ein Aspekt des neuen Gesetzes ist es etwa, dass es "in rem" (Wikipedia) Verfügungen gegen die Domain (d.h. "die Sache") und nicht gegen ihren Betreiber möglich macht. Dem wird es zwar zugestanden, sich gegen die Beschlagnahmung nachträglich zur Wehr zu setzen. Doch gerade bei Betreibern im Ausland dürfte das mit erheblichen Problemen verbunden sein.

Eine weitere Verschärfung der Rechtslage besteht darin, dass im Fall von im Ausland ansässigen Domain-Registrars die US-Provider per Verfügung dazu gebracht werden können, die DNS-Handhabe dieser Domains zu manipulieren. In beiden Fällen genügt ein einfacher Gerichtsbeschluss, um die Maßnahmen vorläufig durchzusetzen.

Kurz: Wenn das neue Gesetz in Kraft treten sollte, wird es nochmals einfacher für zivile Kläger, gegen unliebsame Domains vorzugehen. Obwohl schon jetzt die einseitige Vorbringung eines Tatverdachts gegen den Betreiber ganz offensichtlich genügt, eine Domain zu beschlagnahmen.

Links:



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.

am häufigsten aufgerufen...