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21. Dezember 2010
Posted in Internet News
Von einem regelrechten Süd-Nord-Gefälle kann man sprechen, wenn man die ideellen Preise für Musikstücke vergleicht, die von den Gerichten in Köln und Hamburg bei ihren jeweiligen Entscheidungen zugrunde gelegt werden. Vor dem Landgericht Hamburg wurde ein 20 Jahre alter Pirat im Oktober zur Zahlung von 15 Euro pro Musikstück verdonnert und zog mit 30 Euro Schadensersatz von dannen. Das Landgericht Köln wiederum geht beim ebenfalls volljährigen Sohn eines Polizeibeamten davon aus, dass bei 3.794 rechtswidrig geladenen Audiodateien von einem Streitwert von 400.000 Euro auszugehen ist. Das entspräche mehr als 100 Euro pro Musikstück, doch in Köln steigt augenscheinlich der Wert des Schadens mit der Zahl der Kopien überproportional.
Das Gericht entschied, dass wegen der Vielzahl von Musikstücken die Rechtsverfolgungskosten - das heißt in erster Linie die Rechtsanwaltskosten - in dieser Höhe zu berechnen sind. Wobei es bemerkenswert ist, dass den vier klagenden Unternehmen aus den Reihen der Musikindustrie offenbar kein entsprechender Schaden entstanden ist. Die verzichteten nämlich auf eine Fortsetzung des Verfahrens, nachdem der Polizeibeamte die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnet hatte.
Die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von fast 3.500 Euro zuzüglich Zinsen kamen dem Beamten da wohl unangemessen hoch vor, denn warum sollten die Anwälte den Rechtsstreit mit einem derart hohen Streitwert berechnen, wenn doch die Kläger auf jedwede Wiedergutmachung verzichteten?
Doch die Richter in Köln stellten sich auf die Seite der Anwälte und bestätigten, dass der Streitwert angemessen ist, dass die Kläger und ihre Anwälte keinen lückenlosen Nachweis über die Urheberrechte erbringen müssen, und dass der Vater bei seinem volljährigen Sohn seinen Prüfungs- und Hinweispflichten nicht nachgekommen ist. Schließlich wurden die Musikstücke über die Telefonleitung des Polizisten empfangen.Da muss er auch mit einem Streitwert in angemessener Höhe rechnen.
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