Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
21. Dezember 2010
Posted in Internet News
Die Mitteilung, dass Apple in seinem iTunes-Shop eine Wikileaks-Anwendung sperrt, sorgt allenthalben für Entrüstung. Zeigt Apple jetzt sein wahres Gesicht? Dient die strenge Kontrolle über die Apps für iPod, iPhone und iPad etwa nicht nur der technischen Sicherheit, sondern auch der Kontrolle über das Gedankengut?
Die Antwort muss auch in diesem Fall der Einschätzung des Einzelnen überlassen bleiben. So befremdlich es sein mag, dass Apple die Wikileaks-Anwendung sperrt, so ist schon auch zu sehen, dass hier möglicherweise dem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben wird. Denn was liefert die 1,99 Dollar teure Anwendung außer den Informationen, die über den Wikileaks Twitter-Feed oder die Wikileaks-Website nicht kostenlos zu haben wären? Es wird zwar inzwischen auch behauptet, dass 1 Dollar des Kaufpreises an Wikileaks geht. Doch dafür liefert der Verkaufsprospekt keinen Hinweis.
Gut, es ist nicht Apples Aufgabe, übertriebene Geldforderungen zu ahnden. Es gibt auch ansonsten Beispiele, bei denen Apple an Inhalten mitverdient, die sonst kostenlos, beziehungsweise günstiger zu haben wären. Doch wenn man Apples sonstiges Kontrollbedürfnis bei den iTunes-Inhalten bedenkt, wundert man sich nicht über eine Wikileaks-Sperre.
Das Unternehmen hat bisher keineswegs den Rebellen gegeben, wenn es um umbequeme Inhalte ging, oder um Content, der etwa bei moralisch rigiden Gruppen wie den amerikanischen Evangelikalen auf Widerstand stoßen könnte. Apple Apps sind stromlinienförmig, glatt und sauber, weichen nicht von der (US-) Norm ab.
Nach allen bisherigen Erfahrungen kann man sich vorstellen, dass sich den iTunes-Zensoren die Fußnägel kräuseln, wenn sie Wikileaks-Inhalte zur Prüfung vorgelegt bekommen. Wie könnte ein derart patriotisches Unternehmen wie Apple schon Wikileaks-Inhalte verbreiten, die von der US-Regierung als illegal eingestuft werden?
Von daher war es ihnen wahrscheinlich schon eine Hilfe bei der Entscheidungsfindung, wenn ein russischer Entwickler für sonst kostenlose Web-Inhalte einen Obolus verlangt. Erst recht, wenn sich nach ein paar Tagen ohnehin niemand mehr an die "Zensur" erinnert.
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