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Laut Zahlen des Info-Dienstes "Torrent Freak" wurden zwischen dem 8. Januar 2010 und dem 21. Januar 2011 in den USA 99.924 Klagen gegen unbekannt ("John Doe") beantragt. Bei all diesen Klagen geht es um mutmaßliche Urheberrechtsverstöße, aber die Klagen dienen nicht der Verfolgung dieser Taten, sondern in erster Linie der Identifizierung der angeblichen Täter.

Mit Hilfe der Klageschriften ist es für die Kläger möglich, aufgrund der beim Tausch erfassten IPs die Provider zur Herausgabe von Kundendaten zu zwingen. Sobald die Kläger beziehungsweise ihre Rechtsvertreter im Besitz der Namen und Adressen sind, werden diese Personen kontaktiert und man bietet ihnen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren an, bei dem sie die entstandenen Kosten sowie einen Schadensersatz zahlen müssen. Unnötig zu sagen, dass sich so aus der Verfolgung von Urheberrechtsvergehen ein lukratives Geschäft entwickelt hat, denn bei fast 100.000 Klagen dürften untern Strich bedeutsame Summen zusammenkommen.

Die Kläger - inzwischen soll es sich überwiegend um Produzenten von Erwachsenenfilmen handeln - legen dabei keinen Wert auf eine gerichtliche Auseinandersetzung. Denn die kann auch für sie langwierig und kostspielig verlaufen. Erst recht, weil es in der Mehrheit der Fälle um den Bit Torrent-Tausch geht und die dabei erfassten IPs meist nur mit dem Download eines einzigen Werks in Verbindung gebracht werden können.

Die Bürgerrechtsbewegung EFF spricht daher inzwischen auch von Rechtsmissbrauch, wenn es bei den erwähnten Klagen gleich um mehrere tausend IP-Adressen geht. Denn der massenhaften und risikofreien Sammlung von Adressen folgt so gut wie nie ein Gerichtsverfahren. Vielmehr wird hier der Rechtsweg für ein florierendes Geschäft genutzt. Wobei die Bürgerrechtler davon ausgehen, dass die Beweislage in vielen Fällen mehr als dürftig ist.

Weil aber viele mutmaßliche Piraten es scheuen, mit dem Download von Porno-Filmen in Verbindung gebracht zu werden, lassen sie sich lieber auf die Zahlung der geforderten Summe ein. Allerdings haben sich inzwischen auch schon Gerichte davon überzeugen lassen, dass diese massenhaft beantragten Auskunftsbegehren nicht der richtige Weg sind. Laut EFF wurden im Dezember sieben solcher Verfahren von einem Gericht gestoppt und die Kläger wurden aufgefordert, für jeden einzelnen Fall eine eigene "Subpoena" (Verfügung) zu beantragen.

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