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Der erste Tag der Anhörungen im Auslieferungsverfahren gegen den Wikileaks-Sprecher Julian Assange brachte nur wenige Überraschungen. Erwähnenswert scheint allerdings, dass eine als Zeugin geladene Richterin aus Schweden Vorwürfe gegen die leitende Staatsanwältin Marianne Ny erhebt. Die sei ihrer Meinung nach eine "böswillige" radikale Feministin, die eine verzerrte und fehlerhafte Einstellung zu Männern hat.

Auch die Frage, ob Ny den Tatverdächtigen Assange "in ihre Klauen bringen will, um ihn dann aus beliebigen Gründen zu verhaften", wird von der Richterin bestätigt. Zugleich erhebt sie gegen ihr Land den Vorwurf, die gesetzliche Situation dort "verrotte" seit Mitte der 70er Jahre.

Die Vertreterin der schwedischen Staatsanwaltschaft hatte allerdings wenig Mühe, die Vorwürfe der Richterin zu entkräften. Die musste eingestehen, die Staatsanwältin nicht persönlich zu kennen. Und auch was die Grundlage des internationalen Haftbefehls angeht, den die Richterin kritisierte, erwies sie sich nicht als Expertin. Nichtsdestotrotz sollten ihre Aussagen dem Antrag der schwedischen Staatsanwaltschaft auf Auslieferung wohl eher schaden. Dies auch, weil die Verteidiger Assanges den Vorwurf erheben können, dass sowohl die Staatsanwältin als auch der Anwalt der beiden angeblichen Opfer Assanges ein poliisches Interesse an dem Fall hatte, und dass beispielsweise - entgegen den gesetzlichen Vorschriften - die Identität des mutmaßlichen Täters preisgegeben worden war.

Damit wird der Eindruck erweckt, Assange könne in Schweden kein faires Verfahren erwarten. Hinzu kommt die Aussage des schwedischen Bloggers Göran Rudling, der von sich selbst behauptet, weder Assange noch Wikileaks zu unterstützen und der selbst eine härtere Gesetzgebung gegen Sexualdelikte fordert. Doch im Fall von Assange gibt er an, später gelöschte Tweets von einem der beiden Opfer gefunden zu haben, die den Zeugenaussagen der Frau widersprechen. Er habe die Tweets an die Polizei weitergeleitet, aber keine Reaktion darauf erhalten. Rudling zitierte dann auch aus den im Internet kursierenden Polizeiakten, die ein von der gleichen Frau veröffentlichtes Pamphlet enthielten, ein "7-Punkte-Programm für die legale Rache".

Ob das britische Gericht diese und ähnliche Fakten bei seiner Entscheidung berücksichtigt, bleibt allerdings offen. Bei früheren Auslieferungsanträgen anderer Länder schien es keine große Bedeutung zu haben, wie ein britisches Gericht entscheiden würde. Zu Bedenken gilt dabei, dass der Auslieferungsantrag nicht auf einer Anklage beruht, sondern auf dem Begehren der schwedischen Staatsanwaltschaft, Assange einzuvernehmen. Angebote Assanges an die Staatsanwaltschaft, zu einem solchen Verhör zu erscheinen, blieben nach Angaben der Verteidigung ohne Erfolg.

Die oben erwähnte Richterin meinte dazu, dass die Staatsanwältin möglicherweise beabsichtigte, Assange für einige Wochen einzusperren, um ihn so für eine Befragung weichzuklopfen. Glaubt man diesen Darstellungen, dann würde sich hinter dem gesamten Verfahren nur eine Machtdemonstration der Staatsanwältin und ihrer Parteifreunde verbergen. Heute, am zweiten Tag der Verhandlungen, wird vielleicht mehr dazu zu hören sein.

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