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Auch am zweiten Verhandlungstag gegen den Wikilaks-Sprecher Julian Assange zeichnet sich keine klare und schnelle Entscheidung des Gerichts ab. Höhepunkte der Verhandlung waren es allenfalls, als der schwedische Verteidiger Assanges Björn Hurtig SMS-Botschaften erwähnte, die an der Schuld seines Mandanten Zweifel aufkommen lassen. Gleichzeitig musste er eingestehen, eine Falschaussage zugunsten Assanges gemacht zu haben.

Hurtig hatte bisher gegenüber der Presse angegeben, dass die leitende schwedische Staatsanwältin Marianne Ny zwischen der Übernahme des Falls am 1. September und der Ausreise Assanges nach Großbritannien am 27. September keinen Versuch unternommen hat, den Tatverdächtigen einzuvernehmen. Im Kreuzverhör wurde er aber von der schwedischen Klagevertreterin aufgefordert, zwei SMS-Botschaften vom 22. September von seinem Mobilfunktelefon vorzulesen. In einer der Botschaften wird um die Bestätigung eines Termins für die Einvernahme gebeten. Also gab es doch Gelegenheit für Assange, seine Aussage zu machen und die Vorwürfe gegen ihn zu entkräften.

Hurtig bezeichnete sein Eingeständnis als beschämend, bestand aber weiter darauf, dass es sich um ein Versehen seinerseits gehandelt habe. Ob er Assange nach dieser SMS angerufen habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Doch er ist sich sicher, dass er das getan hätte, "Sie müssen bedenken, dass es sehr schwer war, ihn (Assange) während dieser Zeit zu greifen".

Es scheint dem Verteidiger klar, dass er seinem Mandanten mit dieser Darstellung bisher ungerechtfertigt einen vorteilhaften Eindruck in der Öffentlichkeit verschafft hat. Das macht seine Falschaussage nicht besser. Doch zugleich kann Hurtig die schwedischen Ermittlungsbehörden in Misskredit bringen.

Wie er meint, habe man ihm bei der schwedischen Polizei etwa 100 SMS-Botschaften der beiden mutmaßlichen Opfer gezeigt. Darin sei von "Rache" die Rede, die die beiden Frauen an Assange verüben möchten und von dem Versuch, Geld von ihm zu verlangen. Hurtig sei es aber nicht gestattet worden, diese SMS-Botschaften zu kopieren, oder sich Notizen dazu zu machen. Das wertet er als Beleg dafür, dass sein Mandant in Schweden mit keinem fairen Verfahren rechnen kann. Wobei man sich über diese Auslegung streiten kann, denn unfair wäre es gewesen, ihm diese Informationen ganz vorzuenthalten.  Ihm vor der persönlichen Einvernahme und vor Erhebung der Anklage diese Beweismittel zu überlassen, wäre dagegen unfair gegenüber den Nebenklägerinnen gewesen. 

Ob das Gericht sich von Hurtigs Argumentation des erwartbar nicht fairen Verfahrens überzeugen lässt, ist daher eine andere Frage. Der Rahmenbeschluss des Europäischen Rates zum Europäischen Haftbefehl nennt die Gewährleistung eines faires Verfahrens auch nicht als Bedingung für die Auslieferung. Die Rechtsstaatlichkeit des ausstellenden Mitgliedsstaates wird vielmehr grundsätzlich vorausgesetzt.

Der Rahmenbeschluss verlangt auch keine formale Klageerhebung, sondern nennt ausdrücklich den Straftatbestand der Vergewaltigung als eines der Verbrechen, dessen Verfolgung eine Auslieferung möglich macht, auch wenn die Tat im Vollstreckungsland nicht strafbar sein sollte. Damit kann auch die Auslieferung eines lediglich Tatverdächtigen gemeint sein.

Assanges Auslieferung wird von Schweden wegen eines minder schweren Falls von Vergewaltigung ("minor Rape") verlangt, die mit einer Haftstrafe von bis zu vier Jahren verbunden ist. Der Rahmenbeschluss setzt eine Höchststrafe von mindestens drei Jahren voraus. Rein formal sind damit aus Sicht des Europäischen Haftbefehls alle Bedingungen erfüllt, die eine Auslieferung rechtfertigen.

Und der Europäische Haftbefehl macht es definitiv obsolet, vor einem britischen Gericht die Schuldfrage klären zu wollen. Das ist im Fall eines Vergewaltigungsdeliktes ganz klar die Aufgabe des ausstellenden Landes. Alle Versuche der Verteidigung, das Verfahren in Großbritannien zur Einstellung zu bringen, sind damit reine Zeitverschwendung.  

Doch die Frage ist, ob bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses in britisches Recht möglicherweise doch noch Lücken verblieben sind. Ein Verstoß gegen die Menschenrechte wegen eines erwartbar nicht fairen Verfahrens könnte möglicherweise eine solche Lücke darstellen, weil ein höheres Rechtsgut gefährdet ist. In diesem Punkt dürfte das Gericht einen sehr großen Ermessenspielraum haben. Vielleicht wird sich am Freitag bei der Fortsetzung des Verfahrens zeigen, ob das Gericht gewillt ist, diesen Spielraum auszunutzen.

So oder so bleibt weiter die Frage, wo für den Angeklagten Assange die größeren Gefahren liegen. Der Wikileaks-Gründer fürchtet angeblich, dass der Auslieferung nach Schweden ein Auslieferungsantrag der USA folgen könnte, und dass Schweden diesem Begehren nachkommt. Doch tatsächlich ist sein Schutz im Fall eines Auslieferungsantrags der USA in Großbritannien kaum höher als in Schweden. Es ist bei dem engen US-Verbündeten eher mit dem Gegenteil zu rechnen.

Womit sich durchaus die Frage stellt, ob Assanges Annahme, beziehungsweise seine Verschwörungstheorie einer ihm ersatzweise gestellten Falle zutreffen kann. Stecken hinter den Vorwürfen in Schweden tatsächlich dunkle Mächte, die ihn für seine Wikileaks-Enthüllungen zur Rechenschaft ziehen wollen? Oder ist es vielmehr so, dass der als Person nicht unumstrittene Anführer von Wikileaks seine öffentliche Rolle zum Vorwand nimmt, um das unangenehme Verfahren in Schweden zu umgehen?

So unwahrscheinlich und konstruiert, wie die Vorwürfe der beiden schwedischen Frauen gegen ihn klingen mögen, handelt es sich doch um einen möglichen Verstoß gegen die strengen schwedischen Gesetze. Diesen Gesetzesbruch - sofern es sich tatsächlich um einen solchen handelt - hat er wenn schon als Privatperson begangen und nicht als Frontmann von Wikileaks. Es wäre vielleicht auch von seiner Seite her wünschenswert, wenn er beide Rollen genauer trennen würde. Sich dem Verfahren in Schweden zu stellen, wäre dafür nicht der schlechteste Anfang. Sonst besteht die Gefahr, dass er Wikileaks mehr schadet als nützt.

Wobei ihm das Medieninteresse sicher auch treu bleiben würde, wenn er sich in Schweden einem Gerichtsverfahren stellen müsste. Das heißt, sofern es überhaupt zu einem Verfahren kommt. Bisher wurde der Auslieferungsantrag nur gestellt, um ihn zu einem Verhör in Schweden zu bringen. Sein Anwalt hat - wie oben beschrieben - gestern zugegeben, dass dies auch ohne Auslieferungsantrag möglich gewesen wäre. Einen Termin dafür gab es, Assange hat ihn - aus welchen Gründen auch immer - nicht wahrgenommen und fünf Tage nach der verpassten Chance das Land verlassen.

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