Maßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL
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11. Februar 2011
Posted in Internet News
In den letzten Monaten und Jahren wurde immer wieder diskutiert, ob Schüler ihre Lehrer online bewerten dürfen. Jetzt wurde in den USA ein Fall bekannt, in dem eine Lehrerin ihre Schüler online bewertete - und dafür bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens in bezahlten Urlaub geschickt wurde.
Leider ist das Web Log nicht mehr online. Vermutlich, weil die Lehrerin selbst es entfernt hat. Doch die Aufregung ist groß, denn die Frau hat ihre Schutzbefohlenen mit recht eindeutigen Wertungen belegt: "schrecklich dämlich", "aufgemacht wie eine Straßennutte", "faul", hinterhältig", "rattenartig" oder "ich fürchte, das Kind könnte die Schule anzünden".
Mit solchen und ähnlichen Einschätzungen gewinnt man verständlicherweise nicht die Herzen dieser Kinder und Jugendlichen oder gar ihrer Erzeuger . Doch die Lehrerin hat die so Angesprochenen nie bei Namen genannt, sondern nur über ihre Alltagserfahrungen geschrieben. Vermutlich hat sie ihr Blog benutzt, um sich den täglichen Frust von der Seele zu schreiben.
Doch diese Postings wurden etwa ein Jahr nach der Niederschrift von jemandem gefunden, der die Bewertungen der Lehrerin und ihren Schülern zuordnen konnte. Diese Person postete den Link zum Blog der Lehrerin in einem Facebook-Konto und damit nahmen die Ereignisse ihren Lauf.
Nun stehen die Eltern mit ihren - bislang anonymen - beleidigten Leberwürsten vor den Kameras und geben ihre Kommentare zum Besten. Etwa, dass Lehrer mit einer solchen Einstellung nicht im Schuldienst beschäftigt sein sollten. Nur wenige fragen, ob diese Äußerungen nicht möglicherweise auch als verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäußerungen gelten sollten. Zumal man kaum von einer Beleidigung oder anderen Ehrverletzung sprechen kann, wenn keine Person namentlich angesprochen wurde.
Verständlich ist allerdings auch, dass die Lehrerin jetzt in eine Auszeit geschickt wurde. Nicht nur, weil der Unterricht zur Zeit nicht das reinste Vergnügen wäre. Doch sie hat nicht nur über ihre Schüler, sondern auch über ihre Kollegen und Vorgesetzten geschrieben. Die werden jetzt sicher objektiv darüber nachdenken, ob die Frau wirklich über eine Eignung als Lehrkraft verfügt.
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