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14. Februar 2011
Posted in Internet News
Eine britische Staatsbedienstete hat sich beim britischen Äquivalent zum Deutschen Presserat über einen Bericht der Daily Mail beschwert. Doch die Beschwerde wurde abgewiesen, obwohl ihre "privaten Tweets" von der Zeitung unter der Überschrift "Oh bitte, jemand soll diesen Deppen vom Tweeten abhalten" veröffentlicht wurden.
Für diese öffentliche Blamage hatte die namentlich genannte Beamtin dem Boulevard-Blatt allerdings auch Einiges an Material geliefert. So schrieb sie in einem ihrer Tweets vom ebenfalls genau bezeichneten Arbeitsplatz , dass sie aktuell unter den Folgen zu hohen Weinkonsums leidet. Während eines Management-Kurses schrieb sie aus der Veranstaltung heraus Tweets über ihre politische Wahrnehmung aktueller Ereignisse, und dass sie den Kursleiter für geisteskrank hält. An einem anderen Tag wiederum teilte sie ihrem kleinen Heer von Anhängern mit, dass sie müde ist und eigentlich lieber zuhause wäre.
Für die Zeitung ergibt sich daraus ein eindeutiges Bild: Hier handelt es sich um eine Staatsbedienstete, die von Steuergeldern bezahlt wird, aber im Grunde dieses Geld nicht verdient. Ein leichtes und dankbares Opfer für den Medien-Pranger also.
Doch aus Sicht des Presserates auch ein Opfer, das selbstverschuldet an den Pranger gestellt wurde. Denn ihre Tweets waren nach Ansicht des Rates keineswegs so privat, wie die Antragsstellerin es darstellte. Die Zeitung für ihren Teil beteiligte sich jedenfalls berechtigt an der öffentlichen Diskussion zum Thema "social Media" und die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind laut Dienstanweisung verpflichtet, ihre Objektivität und Überparteilichkeit unter Beweis zu stellen. Von daher war das Blatt auch berechtigt, diesen Einzelfall an die Öffentlichkeit zu ziehen.
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