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01. März 2011
Posted in Internet News
Wikileaks-Sprecher Julian Assange sorgt wieder einmal für Aufsehen. Er hat beim britischen Marken- und Patentamt einen Markeneintrag für den eigenen Vor- und Zunamen beantragt. Das hat zwar zunächst nicht viel zu bedeuten, doch es könnte den Eindruck verstärken, dass Assange nebenbei mit der Kommerzialisierung seines Wikileaks-Schaffens beschäftigt ist.
In den Augen seiner Kritiker hinterlässt dieses Vorgehen ganz sicher das berühmte "Gschmäckle", das an der Ehrenhaftigkeit seines Engagements bei Wikileaks Zweifel aufkommen lässt. Das Gleiche galt sicher auch schon für den Verkauf der Vermarktungsrechte an seiner Autobiographie im Dezember sowie für den ähnlich gelagerten Verkauf der Filmrechte an seinem Leben.
Zur Verteidigung dieser Deals könnte zwar eingewandt werden, dass alleine schon die Verfahrenskosten im Fall des schwedischen Auslieferungsantrags Unsummen verschlingen, die nur bedingt durch Wikileaks-Spenden finanziert werden können. Doch ob man das als Argument gelten lassen will, hängt sicher auch davon ab, wie man ganz allgemein gegenüber Assange beziehungsweise Wikileaks eingestellt ist
Die Beantragung einer Marke für seinen Namen ist jedenfalls nur ein konsequenter Schritt nach genannten dem Verkauf der Buch- und Filmrechte. Beantragt wird der Markeneintrag für die Klasse 41 der britischen Klassifizierung. Assange schützt damit seinen Namen für die Verwendung im Umfeld von "public speaking services", Nachrichtenagenturen, Journalismus, Publikation von Texten außer Werbetexten, Dienstleistungen im Bereich der Erziehung/Ausbildung sowie im Umfeld der Unterhaltung.
Auch wenn man es ihm nicht gönnt, so ist es doch verständlich, dass er seinen Namen in diesen Bereichen nicht zur Kennzeichnung oder zur Irreführung für kommerzielle Zwecke genutzt sehen möchte.
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