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Die chinesische Regierung beziehungsweise die Regionalverwaltung in Peking teilt der Bevölkerung der Stadt mit, dass künftig die Bewegungen der schätzungsweise 17 Millionen Mobilfunkgeräte der Stadt gesammelt und aufgezeichnet werden. Das Vorhaben soll unter anderem dazu dienen, Verkehrstaus sichtbar und somit vermeidbar zu machen. In einem nächsten Schritt sollen die Bürger der Stadt dann sogar personalisierte Berichte erhalten, um ihr Verkersverhalten anzupassen.

Es ist gewissermaßen unvermeidbar, dass Ankündigungen wie diese in der westlichen Welt argwöhnisch empfangen werden. Vielfach wird vermutet, dass mit dieser Ankündigung neue Formen der Überwachung einhergehen. Doch die Frage scheint angebracht, wieso die Regierung diese Überwachungsmaßnahme bekannt geben sollte, wenn es sich um ein verdecktes Vorgehen handelt.

Die benötigten Daten, die sich aus der Anmeldung der Geräte bei den einzelnen Sendestationen der Funkzellen im städtischen Gebiet ergeben, liegen für Ermittlungszwecke ohnehin vor. Solche Daten werden in westlichen Ländern (vgl. ZEIT "Verräterisches Handy") von den Ermittlungsbehörden längst genutzt und mit größter Wahrscheinlichkeit auch von Chinas Polizeiapparat.

Neu ist an der Ankündigung Pekings allenfalls, dass die Bürger Zugang zu den aggregierten Daten dieser permanten Beobachtung erhalten. Neu wäre es erst recht, wenn ein Handy-Besitzer eine SMS-Botschaft erhielte, sobald er auf einen Stau zusteuert - sofern man die "personalisierten Berichte" so interpretieren kann.

Man sollte es jedenfalls nicht ausschließen, dass mit der angekündigten Überwachung der mobilen Geräte tatsächlich bezweckt wird, die Verkehrsverhältnisse der Stadt zu verbessern. Nebenbei wird das den Bürgern des Landes aber auch deutlich zeigen, wie lückenlos die Überwachung ihrer mobilen Geräte erfolgt.

Es ist aus dieser Warte eher unwahrscheinlich, dass die Stadtverwaltung Pekings mit ihrer Mitteilung an die Bevölkerung die versteckte Einführung eines Überwachungssystems verbergen will. Sie gibt damit allenfalls bekannt, über die Möglichkeiten zu einem solchen Überwachungssystem zu verfügen.

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