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Microsoft stellt mit seinem neuen Internet Explorer 9 erstmals einen Browser vor, der mit dem neuen HTTP-Header do-not-track gewissermaßen serienmäßig Schutz vor dem Tracking durch Werbeunternehmen und andere Datenjäger bietet. Auch in der neuen Firefox-Version 4 wird diese Funktion unterstützt und man geht bei der Mozilla-Stiftung davon aus, dass diesen freiwilligen Maßnahmen ohnehin schon bald entsprechende gesetzliche Vorschriften folgen werden.

Die Einschätzung stammt dabei von Gary Kovacs, dem Mozilla-Chef persönlich. Er vermutet, dass die US-Handelsaufsicht FTC eine entsprechende Regelung auf den Weg bringen wird, um den Wildwuchs in Sachen Anwender-Tracking zu bremsen. Die FTC war es auch, die das do-not-track-Verfahren ursprünglich vorgeschlagen hatte. Browser-Hersteller wie Mozilla brauchen dabei keine Bedenken zu haben, den Anonymisierer in ihre Software aufzunehmen. Mozilla wird keinen finanziellen Schaden davon tragen und bietet ansonsten heute schon einige gute Anti-Tracking-Lösungen als Add-Ons an (z.B. Beef Taco oder Ghostery).

Bei Microsoft, wo man beispielsweise hinsichtlich der Bing-Nutzung ja auch Tracking-Bedürfnisse entwickeln sollte, sieht das Ganze schon etwas anders aus. Hier muss man von einem freiwilligen Verzicht auf Daten sprechen, die sonst der Erhöhung der Werbeeinnahmen dienen. Wobei man allerdings erst abwarten muss, ob die MSIE-Nutzer diese Funktion auch wirklich aktivieren (können).

Apple und Google zeigen derzeit noch keine große Neigung, das do-not-track in die jeweiligen Browser zu integrieren. Google hat zwar eine Chrome-Erweiterung ("Keep My Opt-Outs") angekündigt, mit der ein Anwender darum bitten kann, dass die von ihm übertragenen Daten nicht für das Tracking benutzt werden. Doch das entspricht eben nicht dem do-not-track Header, der auch von der FTC bevorzugt wird.

Bei Apple wiederum zeigt man in diesem Punkt die größte Anonymität. Bei Anfragen des Wall Street Journal, ob Safari den HTTP Header unterstützen wird, wird die Auskunft verweigert. Offenbar werden solche Fragen als Einbruch in die Privatsphäre verstanden.

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