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Amazon tut sich weiter schwer damit, die im vergangenen Jahr gestartete Verleihfunktion für Kindle-Bücher durch externe Dienste optimieren zu lassen. Kurzfristig wurde jetzt sogar dem Lendle-Dienst die Nutzung der Amazon-API verwehrt, obwohl dieser Dienst als Amazon-Partner darauf abzielt, die Verkaufszahlen des Buchhändlers zu erhöhen.

Ohne den Zugang zur API war Lendle gerade für den Zweck der Verkaufssteigerung so gut wie nicht zu gebrauchen. Es konnten auch keine Buchinformationen von Amazon abgerufen werden, die wiederum als Grundlage des Tauschvorgangs benötigt werden. Zur Begründung hieß es von Amazon in einer Mail ohne Reply-Adresse lediglich, dass der Dienst nicht dem grundsätzlichen Zweck der Verkaufssteigerung von Produkten und Dienstleistungen Amazons dient. Inzwischen hat man - nach einem Protest des Betreibers - wohl verstanden, dass dies nicht den Tatsachen entspricht und den API-Zugang für den Affiliate-Partner wieder freigeschaltet.

Allerdings bleibt es dem Dienst auch weiterhin verwehrt, den Bestand an Kindle-Büchern des Lendle-Nutzers mit seinem Lendle-Konto zu synchronisieren. Womit der Benutzer dazu gezwungen wird, die zum Verleih angebotenen Bücher selbst auszusuchen und für das Verleihangebot freizuschalten. Die Synchronisation hatte diesen Vorgang stark vereinfacht. Aus Sicht Amazons vermutlich sogar zu sehr vereinfacht, denn jeder Lendle-Nutzer hätte so seine gesamten Bücher für den Verleih freischalten können.

Dabei ist die (auf US-Konten unter amazon.com beschränkte) Verleihfunktion ohnehin schon nicht sehr freizügig. Verliehen werden dürfen nur Bücher, bei denen der Rechteinhaber dem Verleih zugestimmt hat. Jedes Kindle-Buch darf jeweils auch nur einmal verliehen werden und der Verleih endet automatisch nach zwei Wochen. Denn der gesamte Verleihvorgang wird über das Kindle-System verwaltet und kontrolliert. Hat ein Leihgeber ein Buch für den Verleih an einen Leihnehmer freigegeben, so erhält der Nehmer das elektronische Buch von Amazon direkt. Die Gefahr des Missbrauchs ist also eher gering.

Dennoch fürchtet Amazon augenscheinlich die externe Organisation des Leihvorgangs. Erst vor wenigen Wochen wurde ein weiterer Amazon-Partner von dem Buchhändler abgemahnt. In diesem Fall kritisierte man die Namenswahl des Dienstes, des "Kindle Lending Club", weil es den geschützten Markennamen enthielt. Der Dienst musste seinen Namen zu BookLending.com ändern, obwohl man dort keine Bücher beliebiger eBook-Händler leihen kann, sondern lediglich Kindle-Bücher von Amazon.

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