Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
25. März 2011
Posted in Internet News
Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof in einem vielbeachteten Urteil entschieden, dass Google nicht verantwortlich für die von den Kunden der Suchmaschine gebuchten "Auslöser" ist. Google darf also Aufträge von Firmen annehmen, die den Markennamen eines anderen Unternehmens buchen, um bei der Eingabe dieser Marke als Suchbegriff eigene Werbung einzublenden. Doch was Google darf, ist den Werbekunden damit noch lange nicht gestattet.
Zur Zeit ist ein entsprechendes Verfahren vor dem Gerichtshof anhängig. Es geht in diesem Fall um den Blumenhändler Interflora, der es dem britischen Warenhaus Marks & Spencer verbieten will, "Interflora" als Auslöser zu buchen. Denn Marks & Spencer hat eigene Blumengeschäfte und wirbt mit seiner Werbung dem konkurrenten Kunden ab, obwohl diese nach Interflora gesucht haben.
Doch das ist nach Ansicht des Generalanwalts Niilo Jääskinen nicht statthaft. Er erklärt in einer vorab veröffentlichten Stellungnahme, dass es gerade in diesem Fall auch um eine Verwechslungsgefahr geht. Denn Interflora ist eine Floristen-Kette mit einer Vielzahl von angeschlossenen Unternehmen. Kunden, die Interflora bei Google eintippen und dann eine Werbung von Marks & Spencer erhalten, könnten zum Schluss kommen, dass Marks & Spencer auch ein Mitglied von Interflora ist. Ein Urteil ist diese Einschätzung des Generalanwalts zwar nicht. Doch in aller Regel liegen Gericht und Generalanwalt in ihrer Einschätzung der Sachlage nicht allzu weit auseinander.
Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass die Benutzung on Markennamen als Trigger nun doch zum rechtlichen Problem wird. Ein Problem ist das für Google zwar nur indirekt, nachdem der Gerichtshof Google von der Haftung freigestellt hat. Doch die Kunden Googles müssen dann vorsichtiger mit fremden Markennamen umgehen. Und das kann sich für Google durchaus auch finanziell auswirken.
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