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01. April 2011
Posted in Internet News
Microsofts Chef-Justitiar Brad Smith hat in einem Blog Posting bekanntgegeben, dass auch sein Unternehmen bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen Google vortragen wird und damit zu der bereits laufenden Untersuchung der Kommission beitragen möchte.
Eine Ankündigung, die fast schon Respekt verdient, denn die Reaktionen auf diese Ankündigung sind angesichts Microsofts eigener Vergangenheit absehbar und überwiegend als (vorsichtig ausgedrückt) wenig unterstützend zu bezeichnen. Entsprechend wird schon das Posting von Smith überwiegend mit Kommentaren versehen, die auf Microsofts eigene Vergangenheit hinweisen, womit hauptsächlich das letzte große Kartellverfahren in den USA gemeint ist.
Es ist auch schon richtig, dieses Verfahren nicht aus den Augen zu verlieren, denn es zeigte Microsofts Bereitschaft, Konkurrenten gezielt aus dem Weg zu räumen. Das Opfer war damals Netscape, dessen (guter und im Unterschied zum damaligen MSIE funktionierender) Browser vom Konkurrenten Microsoft durch unfaire Maßnahmen behindert wurde.
Das Verfahren nahm auch keinen regulären Verlauf, denn es wurde kurz nach den Terroranschlägen 2001 durch eine Schlichtung beendet. Zuvor hatte die Richterin unter Verweis auf die Notwendigkeit der nationalen Geschlossenheit angesichts der Katastrophe zu dieser Schlichtung aufgerufen. Der Richter im ersten Verfahren, dessen Urteilskraft wegen Voreingenommenheit bezweifelt wurde, hatte auf eine Zerschlagung des Konzerns in drei Unternehmenseinheiten gedrängt. Die EU-Kommission hielt sich damals übrigens vornehm zurück und überließ den US-Kartellwächtern das Feld.
Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass Microsofts heutige Kartellbeschwerde in weiten Teilen der sich zu Wort meldenden Netzgemeinschaft für Amusement sorgt.
Nicht vergessen sollte man allerdings, dass Microsoft selbst auch schon Zielobjekt zweier Kartelluntersuchungen in Europa war. Im ersten Verfahren wurde der Software-Hersteller zur Bereitstellung von Informationen verurteilt, hielt dies aber nicht ein und wurde als erstes Unternehmen in der Geschichte der EU zu einer zusätzlichen Strafe verdonnert (899 Mio Euro). Im zweiten Verfahren ging es um die Beschwerde des Browser-Herstellers Opera, in dem Microsoft ebenfalls unterlag. Hierzu sollte man vielleicht erwähnen, dass Google in diesem Fall Beobachterstatus beantragte und sich später wegen die Entscheidung der Kommission beschwerte.
Nach dieser Vorgeschichte sollte man daher versuchen, Microsofts Anliegen objektiv zu beurteilen, denn auch Google hat sich nicht gescheut, die Unterstützung der Kartellhüter zu suchen. Also sollte man sich Microsofts Anliegen Punkt für Punkt ansehen:
- Der erste Vorwurf betrifft "eine zunehmende Zahl technischer Maßnahmen, die Google ergriffen hat, um anderen Suchmaschinen einen Zugang zu den YouTube-Suchergebnissen zu erschweren. Die dahinter stehende Forderung, dass YouTube-Inhalte auch für Bing zugänglich sein sollten, erscheint nur fair. Warum sollte Google in seiner Rolle als Content-Anbieter anderen Suchhilfen einen Zugang zu diesen Inhalten verwehren? Die andere Frage ist aber, wie wird Bing denn von Google bzw. YouTube behindert? Um welche technische Maßnahmen handelt es sich? Eine Testsuche nach der Reggae-Gruppe "Tribal Seeds" bei Google liefert durchaus vergleichbare Ergebnisse bei Bing. Bei der Nutzung von Firefox hat die Bing-Suche sogar den Vorteil, dass die Musik schon auf der Bing-Seite startet, wenn der Anwender mit Maus über das Ergebnis-Icon fährt. Ein Nachteil fällt zumindest bei dieser einfachen Testsuche nicht ins Auge. Diesen Vorwurf sollte Microsoft also konkretisieren.
- Der zweite Vorwurf ist dagegen schon etwas handfester, denn Smith behauptet, dass Microsofts "neue Windows Phones" (was genau ist gemeint?) im Vergleich zu Android-Telefonen oder dem iPhone bei der YouTube-Nutzung benachteiligt werden. Microsoft habe in diesem Zusammenhang um die Erlaubnis Googles gebeten, YouTube zu benutzen, wie es andere Mobilfunkgeräte bereits tun. Doch diese Bitte sei abgewiesen worden. Nun, das sollte sich belegen lassen, sofern es denn stimmt.
- Der dritte Vorwurf bezieht sich auf den gerade geplatzten Schlichtungsvertrag in Sachen Google Books. Es geht hier also um das Ergebnis eines US-Gerichtsverfahrens, in dem Google und die amerikanische Buchindustrie eine Niederlage einstecken musste, nachdem zahlreiche Länder, Organisationen, Verbände, Autoren und schließlich sogar die US-Regierung sich gegen das Zustandekommen des Vertrags aussprachen. Doch dieser Fall hat nichts mit Microsofts Anliegen zu tun.
- Der vierte Vorwurf betrifft Googles Verhältnis zur werbetreibenden Industrie. Den Werbekunden des Unternehmens wird es demnach verwehrt, eigene Informationen (z.B. über Kampagnen) so zu exportieren, dass sie in Microsofts Schaltzentrale für Werbekunden "adCenter" auch genutzt werden können. Dem widerspricht Google und sagt, dass Daten exportiert werden können. Um die Funktionsweise des eigenen Werbe-Systems aber nicht zu gefährden, sei die Nutzung anderer Software nicht möglich. Ein Punkt, der eine genauere Betrachtung durch die Kommission verdient. Zumindest, wenn auch Werbetreibende eine Benachteiligung durch Google bestätigen.
- Der fünfte Punkt ist vielleicht die bemerkenswerteste Kritik Microsofts. Hier behauptet Smith, dass Google führende europäische Websites durch Exklusivitätsklauseln daran hindere, Bing-Suchschlitze auf den eigenen Seiten zu benutzen. Das führe indirekt zu einer Behinderung der Verbreitung der Live-Produkte (kostenlose Mail, Online-Speicherung etc.) gerade bei den Telekommunikationsunternehmen, weil diese Produkte über die damit verbundene Bing-Suche refinanziert werden. Dieser Vorwurf beschreibt nun wirklich eine klassische Wettbewerbssituation, in der ein Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung (Google-Suche) möglicherweise ein anderes Unternehmen behindert. Dazu wird die EU-Kommission sicher die Stellungnahmen der angesprochenen Telekom-Unternehmen einfordern und die Vorwürfe prüfen.
Das war es dann aber auch schon, was Microsoft an eigenen Vorwürfen vorzubringen hat. Man wird sehen, wie die Kommission mit dieser Beschwerde umgeht, ob beispielsweise die neuen Vorwürfe in dem bereits laufenden Verfahren integriert behandelt werden, oder ob es zu einem eigenen Verfahren kommt.
Wie beschrieben, sind die Vorwürfe nach der bisherigen Darstellung des Microsoft-Justitiars weder leicht von der Hand zu weisen, noch genügend substantiiert, um sie jetzt schon zu bewerten. Doch das ist normal bei Kartellbeschwerden und anderen juristischen Verfahren.
Allerdings sollte man Microsoft das Recht zugestehen, solche Beschwerden vortragen zu dürfen, so wie man es bei anderen Unternehmen wie Google auch billigt. Schließlich handelt es sich in beiden Fällen um zwei börsennotierte und profitorientierte US-Unternehmen. So sehr unterscheiden sich beide Streitparteien also gar nicht.
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