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Ars technica hat von "einer Quelle in Washington" Informationen über den Fortgang des im vergangenen heftig diskutierten COICA-Gesetzesentwurfs erhalten. Demnach hat COICA einen neuen Namen erhalten und wird jetzt als PROTECT IP Act bezeichnet ("Preventing Real Online Threats to Economic Creativity and Theft of Intellectual Property).

Ziel des überarbeiteten Gesetzesentwurfs sind aber nach wie vor Websites im Ausland, die gegen US-Gesetze verstoßen. Nur die Handlungsmöglichkeiten, die das Gesetz vorsieht, wurden ausgeweitet. Wie das Magazin befürchtet, sollen jetzt auch Suchmaschinen und ihre Inhalte von dem Gesetz betroffen sein.

Der frühere COICA-Entwurf sah neben dem Verbot der Annahme von Kreditkartenzahlungen durch US-Kartengesellschaften und dem Verbot der Kooperation zwischen Werbenetzwerke und den Gesetzesbrechern in erster Linie Maßnahmen im Bereich des Domain Name System vor. Domains sollten enteignet oder die Domain-Einträge manipuliert werden können. Ist kein Zugriff auf Daten von Registries oder Registries möglich, so können DNS-Sperren eingesetzt werden.

Daran wird sich auch beim PROTECT IP Act wenig ändern. Wobei man in den letzten Monaten feststellen konnte, dass das US-Heimatschutzministerium kein Problem damit hat, diese Maßnahmen auch auf der vorhandenen gesetzlichen Grundlage anzuwenden. In mehreren Wellen wurden etliche Domains konfisziert und auf Seiten des Ministeriums umgeleitet. Zuletzt verlangte man von Mozilla sogar ohne Gerichtsbeschluss, eine Browser-Erweiterung zu entfernen, mit der diese Maßnahmen wieder umgangen werden können.

Dennoch soll das neue Gesetz auch diese Optionen neu regeln, was vermutlich damit zu tun hat, dass es dann auch privaten Klägern möglich wird, diese Maßnahmen gerichtlich zu beantragen. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass ein Verband der Film- oder Musikindustrie fordern, die Domain von ThePirateBay.org zu beschlagnahmen oder den Datenverkehr auf die Website der Piraten auf ein anderes Ziel umzuleiten.

Doch damit ist das Schreckenskabinett des PROTECT IP Act noch nicht vollständig aufgelistet. Der Informant des Magazins konnte zu diesem Punkt zwar keine konkreten Angaben machen, doch das Gesetz enthält wohl auch eine Erweiterung, die sich auf Suchmaschinen bezieht. In der Zusammenfassung des PROTECT IP Act soll es heißen, das man Suchmaschinen als Teil des Ökosystems ansieht, das Internet-Traffic auf rechtswidrige Seiten bringt. Daher sollen auch die Suchmaschinen Teil der Problemlösung werden.

Was in der Praxis nur bedeuten kann, dass mit Hilfe des Gesetzes auch die Inhalte und Ergebnisse von Suchmaschinen mit der Zensurschere beschnitten werden sollen.

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