RäucherstäbchenRäucherstäbchen bei indilaya.de

Indische und tibetische Räucherstäbchen, Räucherkegel, Dhoop Sticks, Räucherwerk, Zubehör und vieles mehr...

 

Der etwas dubiose "Rechtedurchsetzer" Righthaven aus Las Vegas gerät zunehmend unter Druck. Eine weitere Klage - insgesamt sollen schon acht Verfahren anhängig sein - wirft Righthaven in mehr oder weniger deutlichen Worten betrügerisches Handeln vor. Außerdem wird ein bereits in einem anderen Verfahren erhobener Vorwurf wiederholt: Righthaven soll gar nicht wie behauptet über die Urheberrechte an den Zeitungsartikeln und -bildern verfügen, wegen deren Übernahme das Unternehmen Blogger und andere Internet-Nutzer mit Klage bedroht.

Damit wird ein zentraler Punkt des gesamten Geschäftsmodells in Frage gestellt, die Aktivlegitimation von Righthaven. Bisher hat das Unternehmen in aller Regel behauptet, vom Las Vegas Review-Journal, der Denver Post oder auch von anderen Rechteinhabern die Copyrights an Texten und Bildern erworben zu haben, die auf anderen Websites zu finden waren. Teilweise stellte es sich sogar so dar, als ob Righthaven gezielt nach Kopien von solchen Inhalten gesucht und erst dann die Rechte an diesen Inhalten übernommen hat.

In den meisten Fällen wurde den verantwortlichen Sitebetreibern dann mit Klage gedroht und zugleich eine teure Schlichtung vorgeschlagen, mit der ein Verfahren dann doch verhindert werden soll. Ein Vorgang, der in Deutschland kaum reproduzierbar wäre, denn hier sind Urheberrechte nicht übertragbar.

Doch unterstützt von der Bürgerrechtsbewegung EFF haben Opferanwälte diese Rechteübernahme unter die Lupe genommen und sind zum Ergebnis gekommen, dass Righthaven gar nicht zur Klage berechtigt ist. Hintergrund dieser Vermutung ist es, dass der Vertrag zwischen dem Rechtedurchsetzer ("Copyright Enforcer") und den Verlagen nur das Recht zur gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen enthält. Righthaven wird es praktisch nur genehmigt, im Fall der rechtwidrigen Übernahme gegen die "Piraten" vorzugehen. Andere Rechte behielten sich die im Hintergrund stehenden Verlage vor.

Das aber ist nach Meinung von EFF keine Grundlage, um sich vor Gericht als Inhaber der Urheberrechte zu präsentieren.

Links:



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.

am häufigsten aufgerufen...