Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
19. Mai 2011
Posted in Internet News
CNet verbreitet seit gestern "exklusiv" das Gerücht, dass Apple mit dem britischen Label EMI bereits einen Vertrag über den geplanten Cloud Service mit Musik unterzeichnet hat. Mit Warner Music bestehe bereits seit geraumer Zeit ein entsprechender Vertrag und bei den verbleibenden beiden Labels der "großen Vier", Universal und Sony, stehe man kurz vor dem Vertragsabschluss.
Womit ein Cloud Service Apples in greifbare Nähe rückt, der die beiden Frühstarter Amazon und Google laut CNet "schäbig" aussehen lässt. TechCrunch-Autor MG Siegler, der im vergangenen Jahr seinen Lesern erklärte, warum er persönlich mit der Titulierung als "Apple Fanboy" keine Probleme hat, sieht in dieser Ankündigung ebenfalls einen klaren Sieg Apples über Amazon und Google.
Beide Unternehmen haben seiner Meinung nach Apple sogar dazu verholfen, zu einem Vertragsabschluss mit den Labels zu kommen. Denn der ungenehmigte Start von Amazons und Googles Cloud Service habe die Labels wieder in die Arme Apples zurückgetrieben. Obwohl diese sich in den letzten Jahren von Apple unter Druck gesetzt fühlten und beispielsweise Amazons MP3-Vertrieb lizenzierten, weil damit endlich ein Konkurrent zu Apple entstehen konnte. Und zwar ein Konkurrent, der bereit war, die Musikpreise nach dem Wunsch der Labels zu gestalten. Eine Forderung, die Apple zunächst verweigert hatte.
Jetzt aber scheint es, dass sich diese kurze Romanze mit Amazon verflüchtigt hat. Mit Google konnte man gar nicht erst eine gemeinsame Grundlage für den Musikverkauf finden. Dafür bieten die beiden gescheiterten Firmen jetzt den Anwendern an, Musikstücke in der Cloud abzulegen und als Stream abzurufen, obwohl den Labels diese Praxis hochgradig suspekt und rechtswidrig erscheint. Sie wollen sogar durchsetzen, dass solche Streams für illegal erklärt werden.
Nach diesen Sätzen sollte man hellhörig werden. Wie kann es sein, dass die Labels einen Cloud Service für illegal halten, es zugleich aber Apple gestatten, einen Cloud Service zu starten? Noch dazu einen, der das "Schließfach in der Cloud" automatisch mit der Musikbibliothek des Anwenders synchronisiert, ohne die Stücke via Internet hochzuladen?
Die Antwort auf diese Frage liefert ein Leserkommentar zu Sieglers Bericht: "zu schade, dass man dazu immer noch diese Mist-Software iTunes braucht" ("too bad you'll still need that piece of shit software called iTunes").
Apples iTunes-Software dürfte tatsächlich eine große Rolle gespielt haben, als die Labels den von Apple geplanten Cloud Service genehmigten. Doch warum ist das so? Eine klare Antwort auf diese Frage gibt es von keiner Seite, aber eine Antwort liegt nahe: Apples iTunes-Konzept gibt der Musikindustrie ein Mindestmaß an Kontrolle zurück, das nach dem Verzicht auf kopiergeschützte Musikformate verloren schien.
Diese Kontrolle erscheint nicht so rigidie wie jene durch Kopierschutzverfahren. Doch mit iTunes kann zu einem gewissen Grad kontrolliert werden, wie Musik von einem Gerät zum anderen übertragen wird. Diese Kontrolle lässt sich zwar vielfach umgehen. Das Gleiche gilt aber auch für die gescheiterte DRM-Politik (Digital Rights Management) und im Massengeschäft mit Musik ist die von iTunes gebotene Kontrolle besser als gar keine.
Ähnlich sieht man das wohl auch im Zusammenhang mit den Cloud Services. Denn Google hatte beispielsweise laut AllThingsDigital in der Vergangenheit Pläne, die Benutzer ihre bei Google gekauften Musikstücke mit Freunden teilen zu lassen. Eine Vorstellung, die der Musikindustrie Albträume verursachen würde. Weshalb diese Funktion bei Apples iTunes nicht vorgesehen ist.
Wenn Apple nun also die Musik Labels von seinem Cloud Service überzeugen konnte, dann ganz gewiss nicht nur, weil die Labels von Amazon und Google dazu getrieben wurden. Die von Apple und iTunes gebotene Sicherheit dürfte eine wesentlich größere Rolle gespielt haben.
Wobei noch abzuwarten ist, wie weit diese Kontrolle im Fall von Apples Cloud Service geht. Etwa, wenn es um die Synchronisierung der lokalen iTunes-Bibliothek mit dem Cloud-Konto geht. Werden beispielsweise alle lokal erfassten MP3-Dateien von Apple in der Cloud aus dem Datenbestand der Musikindustrie reproduziert, oder gilt das nur für die im iTunes Store gekauften Musikstücke? Oder sogar nur für jene Musikstücke, die Anwender ganz sicher selbst gekauft hat?
Anwender, die auf ihre Privatsphäre bedacht sind, werden jedenfalls ein mulmiges Gefühl bekommen, wenn iTunes überprüft, welche Musikstücke mit Genehmigung der Labels in das Wolkenkuckucksheim Apples übertragen werden. Und das nicht ganz zu unrecht, denn iTunes ist ein Golem, der nach den Wünschen der Musikindustrie geformt wurde und nicht nach den Wünschen der Anwender.
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