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03. Juni 2011
Posted in Internet News
Die Klage des New Yorkers Paul Ceglia gegen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg nimmt ihren Lauf. Inzwischen haben Zuckerberg und Facebook ihre Klageerwiderung eingereicht und wie bereits angekündigt, will man alle Behauptungen Ceglias als Lügen enttarnen. Ceglias Anwälte haben bereits reagiert und begrüßen den Fortgang des Verfahrens, wenngleich sie verständlicherweise mit den Inhalten der Klageerwiderung nicht einverstanden sind.
Besonders bemerkenswert ist dabei weniger, dass ein von Facebook bezahlter Linguist die von Ceglia vorgelegten Mails für unglaubwürdig hält. Es ist auch nicht besonders überraschend, dass die von Facebook angeheuerten Privatermittler Hinweise auf weitere Betrügereien des Klägers finden konnten. Es war zuvor schon bekannt, dass Ceglia zur Wiedergutmachung entstandenen Schadens verdonnert worden war. Doch zu einer Vorstrafe war es dabei nicht gekommen. Das Gleiche gilt für die angeblichen Grundstücksbetrügereien, die von Facebooks Privatermittlern berichtet werden. Ceglia hat lediglich eine Vorstrafe erhalten, und zwar im Jahr 1997 wegen des Besitzes von Pilzen mit psychedelischer Wirkung.
Viel interessanter ist jedoch, dass die Harvard University einem von Facebook beauftragten Forensiker Zugang zu Zuckerbergs Mail-Konto aus Studententagen gegeben hat. Der fand zwar mehr als 140 Mails, die zwischen Zuckerberg und Ceglia beziehungsweise anderen Personen ausgetaucht wurden, die mit Ceglias Projekt "Street Fax" zu tun hatten. Ceglia will den Street Fax-Vertrag damals um Arbeiten an einem Facebook-Vorläufer erweitert haben. Dazu aber findet sich in den Mails kein einziger Hinweis.
Stattdessen enthalten drei Mails Aussagen, wonach Ceglia damals Zahlungsschwierigkeiten hatte, und dass er Zuckerberg Anteile am Projekt Street Fax zum Ausgleich anbot. Das macht Ceglias bisherige Darstellung der damaligen Ereignisse nicht gerade glaubwürdiger.
Der Vertrag zwischen ihm und Zuckerberg - Ceglias wichtigstes Beweisstück - wurde gleich von zwei verschiedenen Sachverständigen begutachtet. Sie bestätigen erneut, dass der Vertrag salopp ausgedrückt einen getürkten Eindruck macht, nach einer "amateurhaften Fälschung" aussieht. Doch hier sollte man vielleicht noch warten, bis die Experten das Original zu Gesicht bekommen. Bisher liegt nur eine schlechte Fax-Kopie des Klägers vor. Und schon die macht zumindest auf den Laien keinen besonders glaubwürdigen Eindruck.
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